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Leseranfrage

Ausführung elektrotechnischer Tätigkeiten durch Mechatroniker

Ausgabe 4/2011

Ist ein Mechatroniker dazu berechtigt, selbstständig oder auf Weisung eines Vorgesetzten (der keine Elektrofachkraft ist) elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu reparieren?

Bei der Ausbildung dieses Mechatronikers war die Thematik „Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen bis 1000 V“ nicht Bestandteil der Prüfung, sondern nur Lehrinhalt in einer bestimmten Anzahl theoretischer Stunden. Zudem wurde dabei das Thema Schutzmaßnahmen nur „gestreift“.

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