Ausführung elektrotechnischer Tätigkeiten durch Mechatroniker
Ausgabe 4/2011
Ist ein Mechatroniker dazu berechtigt, selbstständig oder auf Weisung eines Vorgesetzten (der keine Elektrofachkraft ist) elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu reparieren?
Bei der Ausbildung dieses Mechatronikers
war die Thematik „Errichten und Betreiben
elektrischer Anlagen bis 1000 V“ nicht Bestandteil
der Prüfung, sondern nur Lehrinhalt
in einer bestimmten Anzahl theoretischer
Stunden. Zudem wurde dabei das Thema
Schutzmaßnahmen nur „gestreift“.
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