Beziehung zwischen der BetrSichV und den DIN-VDE-Normen
Ausgabe 4/2011
Als verantwortliche Elektrofachkraft in unserem Unternehmen habe ich mit meiner Berufung die Verantwortung dafür übernommen, dass den „... Beschäftigten nur elektrische Arbeitsmittel zu Verfügung gestellt werden, bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In der Betriebssicherheitsverordnung (Betr SichV) ist festgelegt, dass die Arbeitsmittel im nötigen Umfang und zur rechten Zeit zu prüfen sind, um diese Vorgabe zu erfüllen. Die ihr zugeordneten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Vorgaben der BetrSichV hinsichtlich des Ermittelns von Gefährdungen sowie bezüglich der Ableitung von Maßnahmen zu deren Abwehr.
Warum ist in diesen beiden Dokumenten kein
einziger Hinweis auf die in diesem Fall ja
unbedingt zu beachtenden DIN-VDE-Normen
zu finden? Sie werden nicht einmal in einer
Anmerkung oder einer Fußnote erwähnt
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