Gruppen-Fehlerstrom-Schutzeinrichtung für mehrere Räume
Seit der Änderung der DIN-VDE zum Einsatz
von Fehlerstrom-Schutzschaltern ist zu
beobachten, dass Planer verstärkt Gruppen-
Fehlerstrom-Schutzschalter einsetzen, um
Kosten zu sparen. Abgesichert werden damit
dann z. B. alle Steckdosen auf einer Etage in
den Duschen, Toiletten und Umkleiden in öffentlichen
Einrichtungen oder Sozialgebäuden.
Kommt es infolge eines Fehlers (z. B. durch
defekten Fön) zum Auslösen der Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung, fallen in allen Räumen die
Steckdosen, die Beleuchtung und in den Behinderten-WC der Notruf aus. Besonders gefährlich
erscheint mir, dass es in einigen der
so abgesicherten Räume keine Fenster gibt,
es sich teilweise um Nassräume mit Rutschgefahr
handelt, sich in den Räumen Kinder
umziehen, der Not-Ruf ausfällt und mehrere
unabhängige Räume mit einem Mal ohne Beleuchtung
sind. Es ist noch anzu merken, dass
sich in den Gebäuden keine Notbeleuchtung
befi ndet. Bei der Bauabnahme wurde auf die
Problematik hingewiesen. Jedoch lehnte der
Planer eine Änderung mit der Begründung
ab, dass das Flurlicht ja noch funktionieren
würde (Beleuchtung wird hier über Präsenzmelder
geschaltet) und die Ausführung laut
zutreffender DIN-VDE-Normen zulässig ist.
- Ist diese Anlage fachgerecht geplant und installiert worden, obwohl hier meiner Auffassung nach eine besondere Gefährdung geschaffen wurde?
- Gibt es eine Reglung oder Vorschrift, die eine solche Installation in öffentlichen Gebäuden untersagt?
- Wie soll ich mich als verantwortlicher Elektromeister dieser Anlagen verhalten?