Nachweis der Schutzleiterverbindung
In einigen elektrischen Geräten, deren
Körper vollständig aus Isoliermaterial
besteht, wird in der Anschlussleitung der
Schutzleiter mitgeführt und dann im Inneren
an die konstruktiven Teile oder die EMVBeschaltung
angeschlossen. Offensichtlich
erfüllt der Schutzleiter hier eine oder
mehrere der Sicherheit dienende Aufgaben,
z. B.:
- Schutz gegen elektrischen Schlag, wenn Wasser in das Gehäuse eindringt, oder
- Brandschutz, wenn an zwei Stellen der Einbauten Isolationsfehler auftreten.
Wieso wird der Nachweis der Schutzleiterverbindung gemäß der DIN VDE 0701-0702 auf die berührbaren leitfähigen Teile beschränkt? Wenn man schon deren Anschluss an den Schutzleiter als nötig ansieht, dann müsste man doch auch verlangen, dass der ordnungsgemäße Zustand dieser Schutzmaßnahme nachzuweisen ist.
Sicherlich wäre es aus der Sicht der Unfall- und
Schadensverhütung wünschenswert,
dass alle der Sicherheit dienenden Teile und
Maßnahmen eines Geräts mit auf dem
Prüfprogramm der Wiederholungsprüfung
dieser der elektrischen Sicherheit dienenden
Norm DIN VDE 0701-0702 [1] stehen würden.
Dies ist – da hat der Anfragende Recht – nicht
der Fall, im Gegenteil wird ausdrücklich gesagt:
„Bei Wiederholungsprüfungen sind die Vorgaben
... (der Norm) ... so anzuwenden, wie dies
ohne Öffnen des Geräts möglich ist.“
Dann allerdings, und damit wird das Bemühen
um eine „machbare“ Sicherheit deutlich, heißt
es auch:
„ ... der Nachweis (ist) bei allen Teilen zu führen,
die bei der Instandsetzung/Änderung zugänglich
sind.“
Diese Sachlage mag darauf zurück zu führen
sein, dass die elektrische Sicherheit von
Anlagen und Betriebsmittel ursprünglich mit
der „Sicherheit gegen elektrischen Schlag“
gleichgesetzt wurde. Deshalb ist ein Fehlerschutz
– hier ein Anschluss an den Schutzleiter – nur
dann nötig, wenn im Fehlerfall eine Verbindung
zwischen einem berührbaren
leitfähigen Teil und einem unter Spannung
stehenden Teil entstehen könnte.
Diese „Vormachtstellung“ der Schutzmaßnahmen
gegen elektrischen Schlag
wird ja derzeit abgebaut, z. B. durch
die Forderungen, dass
- der Schutzleiter praktisch in allen
- der Ableitstrom der EMV-Beschaltungen (Schutzleiterstrom) bei der Wiederholungsprüfung zu messen ist (DIN VDE 0701-0702 [1]).
Aber auch diese Entwicklung wird kaum dazu
führen, bei den Wiederholungsprüfungen – in
den genannten und anderen Fällen – den
Nachweis des Schutzleiteranschlusses und
damit das Öffnen der Geräte zu verlangen,
denn
- das Prüfen muss bezahlbar bleiben,
- das Öffnen ist möglicherweise mit Beschädigungen/ Zerstörungen verbunden und
- es ist weder sinnvoll noch praktisch möglich, die Sicherheit beim Benutzen der elektrischen Anlagen/Geräte auf die „idealen“ 100 % zu quälen.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass auch
bei den meisten der anderen Normenvorgaben
zur Sicherheit Kompromisse gemacht
werden mussten, die wesentlich schwerer
wiegen als der angesprochene Prüfverzicht,
wie z. B.:
- der Verzicht auf den Schutzleiteranschluss bei kleinen Teilen (< 50 mm x 50 mm) in DIN VDE 0100-410 [2] (aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren) oder
- der Verzicht auf das Messen des Isolationswiderstands in DIN VDE 0701-0702 [1], wenn es um den Nachweis der Wirksamkeit der sicheren Trennung bei der Schutzmaßnahme Kleinspannung geht.
Mit „sicher“ wird in nach IEC 61508 [3] ein
Zustand bezeichnet, der „gefahrenfrei“ oder „ ...
frei von unvertretbaren Risiken“ ist.
Nach Ansicht der Normensetzer – sie sind allgemein
anerkannte Elektrofachkräfte – ist der
Verzicht auf die Messung in diesem vom
Anfragenden geschilderten Fall vertretbar. Die
Praxis hat den Normensetzern bisher Recht
gegeben. Vorausgesetzt wird dabei natürlich,
dass das betreffende Gerät bestimmungsgemäß
eingesetzt wird.
Dem Anfragenden als verantwortliche Elektrofachkraft
obliegt es, in seinem konkreten Fall
zu entscheiden, ob er sich dieser Meinung
anschließt oder ob besondere Umstände, z. B.
eine unsachgemäße Anwendung oder Behandlung,
vorliegen, die aus seiner Sicht eine solche Messung als Nachweis der Wirksamkeit des
Schutzleiters erfordern. Dann wäre aber eigentlich
keine Wiederholungsprüfung, sondern
vielmehr eine Instandsetzung mit anschließender
Prüfung erforderlich. Und dann muss das
Gerät ganz offiziell geöffnet werden.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
IEC 61508 Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme.