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Leseranfrage

Nachweis der Schutzleiterverbindung

Ausgabe 6/2011

In einigen elektrischen Geräten, deren Körper vollständig aus Isoliermaterial besteht, wird in der Anschlussleitung der Schutzleiter mitgeführt und dann im Inneren an die konstruktiven Teile oder die EMVBeschaltung angeschlossen. Offensichtlich erfüllt der Schutzleiter hier eine oder mehrere der Sicherheit dienende Aufgaben, z. B.:

  • Schutz gegen elektrischen Schlag, wenn Wasser in das Gehäuse eindringt, oder
  • Brandschutz, wenn an zwei Stellen der Einbauten Isolationsfehler auftreten.

Wieso wird der Nachweis der Schutzleiterverbindung gemäß der DIN VDE 0701-0702 auf die berührbaren leitfähigen Teile beschränkt? Wenn man schon deren Anschluss an den Schutzleiter als nötig ansieht, dann müsste man doch auch verlangen, dass der ordnungsgemäße Zustand dieser Schutzmaßnahme nachzuweisen ist.

Sicherlich wäre es aus der Sicht der Unfall- und

Schadensverhütung wünschenswert,

dass alle der Sicherheit dienenden Teile und

Maßnahmen eines Geräts mit auf dem

Prüfprogramm der Wiederholungsprüfung

dieser der elektrischen Sicherheit dienenden

Norm DIN VDE 0701-0702 [1] stehen würden.

Dies ist – da hat der Anfragende Recht – nicht

der Fall, im Gegenteil wird ausdrücklich gesagt:
 „Bei Wiederholungsprüfungen sind die Vorgaben

... (der Norm) ... so anzuwenden, wie dies

ohne Öffnen des Geräts möglich ist.“
Dann allerdings, und damit wird das Bemühen

um eine „machbare“ Sicherheit deutlich, heißt

es auch:
„ ... der Nachweis (ist) bei allen Teilen zu führen,

die bei der Instandsetzung/Änderung zugänglich

sind.“
Diese Sachlage mag darauf zurück zu führen

sein, dass die elektrische Sicherheit von

Anlagen und Betriebsmittel ursprünglich mit

der „Sicherheit gegen elektrischen Schlag“

gleichgesetzt wurde. Deshalb ist ein Fehlerschutz

– hier ein Anschluss an den Schutzleiter – nur

dann nötig, wenn im Fehlerfall eine Verbindung

zwischen einem berührbaren

leitfähigen Teil und einem unter Spannung

stehenden Teil entstehen könnte.
Diese „Vormachtstellung“ der Schutzmaßnahmen

gegen elektrischen Schlag

wird ja derzeit abgebaut, z. B. durch

die Forderungen, dass

  • der Schutzleiter praktisch in allen
  • der Ableitstrom der EMV-Beschaltungen (Schutzleiterstrom) bei der Wiederholungsprüfung zu messen ist (DIN VDE 0701-0702 [1]).

Aber auch diese Entwicklung wird kaum dazu

führen, bei den Wiederholungsprüfungen – in

den genannten und anderen Fällen – den

Nachweis des Schutzleiteranschlusses und

damit das Öffnen der Geräte zu verlangen,

denn

  • das Prüfen muss bezahlbar bleiben,
  • das Öffnen ist möglicherweise mit Beschädigungen/ Zerstörungen verbunden und
  • es ist weder sinnvoll noch praktisch möglich, die Sicherheit beim Benutzen der elektrischen Anlagen/Geräte auf die „idealen“ 100 % zu quälen.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass auch

bei den meisten der anderen Normenvorgaben

zur Sicherheit Kompromisse gemacht

werden mussten, die wesentlich schwerer

wiegen als der angesprochene Prüfverzicht,

wie z. B.:

  • der Verzicht auf den Schutzleiteranschluss bei kleinen Teilen (< 50 mm x 50 mm) in DIN VDE 0100-410 [2] (aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren) oder
  • der Verzicht auf das Messen des Isolationswiderstands in DIN VDE 0701-0702 [1], wenn es um den Nachweis der Wirksamkeit der sicheren Trennung bei der Schutzmaßnahme Kleinspannung geht.

Mit „sicher“ wird in nach IEC 61508 [3] ein

Zustand bezeichnet, der „gefahrenfrei“ oder „ ...

frei von unvertretbaren Risiken“ ist.
Nach Ansicht der Normensetzer – sie sind allgemein

anerkannte Elektrofachkräfte – ist der

Verzicht auf die Messung in diesem vom

Anfragenden geschilderten Fall vertretbar. Die

Praxis hat den Normensetzern bisher Recht

gegeben. Vorausgesetzt wird dabei natürlich,

dass das betreffende Gerät bestimmungsgemäß

eingesetzt wird.
Dem Anfragenden als verantwortliche Elektrofachkraft

obliegt es, in seinem konkreten Fall

zu entscheiden, ob er sich dieser Meinung

anschließt oder ob besondere Umstände, z. B.

eine unsachgemäße Anwendung oder Behandlung,

vorliegen, die aus seiner Sicht eine solche Messung als Nachweis der Wirksamkeit des

Schutzleiters erfordern. Dann wäre aber eigentlich

keine Wiederholungsprüfung, sondern

vielmehr eine Instandsetzung mit anschließender

Prüfung erforderlich. Und dann muss das

Gerät ganz offiziell geöffnet werden. 

Literatur:

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

IEC 61508 Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme.