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Leseranfrage

Verantwortung bei Arbeiten in fremden MS-Anlagen

Ausgabe 6/2011

Auf Grundlage eines Servicevertrags für die Inspektion und Wartung sowie für das Schalten in Kundenanlagen (Dritte/ Auftraggeber) im Mittelspannungsbereich sollen Mitarbeiter unseres Unternehmens, in diesem Fall Auftragnehmer, mit der Durchführung der genannten Aufgaben beauftragt werden. Um eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer muss den Auftragnehmer in Kundenanlagen einweisen, unterweisen und wie oft muss dies erfolgen?
  2. Wer vom Auftraggeber ist zu einer Beauftragung berechtigt (Schaltanweisungsberechtigung) und muss diese Person eine Schaltberechtigung besitzen? Unserer Meinung nach kommt ein schriftlicher Auftrag mit einem Schaltprogramm vom Auftraggeber.
  3. Wer erteilt die Freigabe an den Arbeitsverantwortlichen, wenn die Arbeitsstelle sich zwischen MS- und NS-Bereich befindet und der NS-Bereich von dem Auftraggeber geschalten wird?

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