Verantwortung bei Arbeiten in fremden MS-Anlagen
Ausgabe 6/2011
Auf Grundlage eines Servicevertrags
für die Inspektion und Wartung sowie
für das Schalten in Kundenanlagen (Dritte/
Auftraggeber) im Mittelspannungsbereich
sollen Mitarbeiter unseres Unternehmens, in
diesem Fall Auftragnehmer, mit der Durchführung
der genannten Aufgaben beauftragt
werden. Um eine rechtssichere Umsetzung
zu gewährleisten, bitten wir um die Beantwortung
folgender Fragen:
- Wer muss den Auftragnehmer in Kundenanlagen einweisen, unterweisen und wie oft muss dies erfolgen?
- Wer vom Auftraggeber ist zu einer Beauftragung berechtigt (Schaltanweisungsberechtigung) und muss diese Person eine Schaltberechtigung besitzen? Unserer Meinung nach kommt ein schriftlicher Auftrag mit einem Schaltprogramm vom Auftraggeber.
- Wer erteilt die Freigabe an den Arbeitsverantwortlichen, wenn die Arbeitsstelle sich zwischen MS- und NS-Bereich befindet und der NS-Bereich von dem Auftraggeber geschalten wird?
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