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Leseranfrage

Widersprüchliche Anforderungen in Normen

Ausgabe 6/2011

Bislang bin ich davon ausgegangen, dass die gesamte Installation in feuergefährdeten Betriebsstätten, insbesondere die Kabelanlage, anhand von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD oder RCM) mit jeweiligem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 300 mA auf Isolationsfehler zu überwachen ist. Dies steht auch so in der DIN VDE 0100-482. Damit ist doch wohl gemeint, das die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in die Einspeisung der Elektroversorgung für den genannten Bereich eingebaut wird. In der VDE 0100-705 finde ich nun Folgendes:

„In Stromkreisen, gleichgültig welchen Systems nach Art der Erdverbindung, müssen die folgenden Abschalteinrichtungen vorgesehen werden:

• … in Endstromkreisen mit Steckdosen … FI-Schalter (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30mA

• … in allen anderen Stromkreisen, ausgenommen solche, die Verteiler speisen, FI-Schalter (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 300 mA.“


Dies empfinde ich als Widerspruch, da nur die Abgänge von einer Verteilung auf Isolationsfehler überwacht würden. Unabhängig davon ist in die Einspeisung einer Verteilung der Schutzklasse I in einem TT-System auch ein FI-Schalter (RCD) einzubauen, da ansonsten die Abschaltbedingung kaum einzuhalten ist. Wie sind solche inhaltlichen Widersprüche in den Normen zu erklären und wie ist damit umzugehen?

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