Widersprüchliche Anforderungen in Normen
Bislang bin ich davon ausgegangen,
dass die gesamte Installation in feuergefährdeten
Betriebsstätten, insbesondere
die Kabelanlage, anhand von Fehlerstromschutzeinrichtungen
(RCD oder RCM) mit
jeweiligem maximalen Bemessungsdifferenzstrom
von 300 mA auf Isolationsfehler zu
überwachen ist. Dies steht auch so in der
DIN VDE 0100-482. Damit ist doch wohl
gemeint, das die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
in die Einspeisung der Elektroversorgung
für den genannten Bereich eingebaut
wird. In der VDE 0100-705 finde ich nun
Folgendes:
„In Stromkreisen, gleichgültig welchen Systems
nach Art der Erdverbindung, müssen die
folgenden Abschalteinrichtungen vorgesehen
werden:
• … in Endstromkreisen mit Steckdosen …
FI-Schalter (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
≤ 30mA
• … in allen anderen Stromkreisen, ausgenommen
solche, die Verteiler speisen,
FI-Schalter (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
≤ 300 mA.“
Dies empfinde ich als Widerspruch, da nur
die Abgänge von einer Verteilung auf Isolationsfehler
überwacht würden. Unabhängig davon
ist in die Einspeisung einer Verteilung der
Schutzklasse I in einem TT-System auch ein
FI-Schalter (RCD) einzubauen, da ansonsten
die Abschaltbedingung kaum einzuhalten ist.
Wie sind solche inhaltlichen Widersprüche in
den Normen zu erklären und wie ist damit
umzugehen?