Untersagungsverfügung für die Nutzung von Ex-Geräten
Ausgabe 7/2011
In einem Informationsblatt der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz [1] wurde eine
Untersagungsverfügung unter der Überschrift
„Gefährliche technische Produkte“ veröffentlicht.
Es geht dabei konkret um ein Ex-Mobiltelefon,
das in den Niederlanden hergestellt
wurde. Soweit ich informiert bin, wird so lediglich
ein offizielles Verbot ausgesprochen,
dieses spezielle Ex-Gerät auf dem deutschen
Markt weiterhin zu verkaufen. Als Mitarbeiter
eines auch international tätigen Montageunternehmens
ist mir da aber auch in allgemeiner
Hinsicht einiges nicht klar:
- Gilt eine solche Untersagungsverfügung auch für den Handel von Geräten im Ausland?
- Welche Schlüsse muss man als Benutzer eines solchen Gerätes daraus ziehen?
- Ist es richtig, dass man so ein Gerät trotzdem noch gefahrlos benutzen kann, nur nicht in einem explosionsgefährdeten Bereich
- Steht der Hersteller in der Pflicht, Nutzer über die sicherheitstechnischen Probleme des Geräts konkret zu informieren?
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