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Leseranfrage

Erder für Altbau mit neuem Hausanschluss

Ausgabe 7/2011

Bei einem Mehrfamilien-Altbau ohne Fundamenterder wurde der Hausanschluss des als TN-C-System betriebenen Verteilungsnetzes erneuert. Die elektrischen Anlagen in den Wohnungen wurden vor mehr als 10 Jahren neu installiert, noch bevor die Wasser- und Gashauptleitungen als nutzbare Erder wegfi elen. Jetzt sollen Steigeleitung, Zählerplätze und das Hauslicht folgen. Ab Steigeleitung entsteht dann ein TN-C-S-System. Der Netzbetreiber fordert für das Haus das Nachrüsten eines Erders sowie dessen Anschluss an die Hauptpotentialausgleichsschiene und begründet dies damit, dass sonst Gefahr für Leib und Leben bestünde, weil die Erdung für das Funktionieren des Netzes mit TN-C-System erforderlich sei. Der Bestandsschutz greife aufgrund der vorgenommenen Änderungen – u. a. des Hausanschlusses – nicht mehr. Aus den DINVDE- Normen kann ich eine Berechtigung für diese Forderung nicht erkennen. Zwar wurden zu dieser Thematik früher schon Leseranfragen (z. B. [1] und [2]) beantwortet, doch weil inzwischen einige Jahre vergangen sind, bitte ich um eine aktuelle Stellungnahme.

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