Schalterausfall in einem sanierten Schulgebäude
Im Zeitraum von 2005 bis 2007 wurde
die Elektroanlage in einem Schulgebäude
neu errichtet. Die Klassenräume erhielten
getrennt schaltbare Lichtbänder für Fensterund
Wandseite sowie für die Tafel. Das Fensterlichtband
und das Wandlichtband werden
über Serienschalter (10 A) geschaltet. Pro
Schaltkontakt sind maximal fünf Leuchten
(58 W, EVG) angeschlossen. Nach dreijährigem
Betrieb sind viele Schalter defekt. Die Kontakte
wurden wahrscheinlich durch den Einschaltstrom
der EVG zerstört. Auch nicht
defekte Schalter weisen in den Schaltkammern
Schmauchspuren auf, was auf einen erhöhten
Abbrand beim Schalten hinweist. Der Schalterhersteller
lehnt eine Verantwortlichkeit für
seine Geräte mit dem Verweis ab, dass sich
der Einschaltstrom der typischen am Markt
erhältlichen Vorschaltgeräte von keinem
momentan erhältlichen Installationsschalter
über mehrere Jahre hinweg sicher schalten
lässt. Der Leuchtenhersteller argumentiert
hierzu, dass seine Vorschaltgeräte den normativ
vorgegebenen Anforderungen entsprechen.
Eine verbindliche Regelung über die
Grenzwerte der Mindestanforderungen anSchalter und Vorschaltgeräte ist uns nicht
bekannt.
Wie regelt sich in diesem Fall die Verantwortlichkeit
oder handelt es sich hierbei um eine
Fehlplanung?