Skip to main content
Leseranfrage

Schalterausfall in einem sanierten Schulgebäude

Ausgabe 8/2011

Im Zeitraum von 2005 bis 2007 wurde die Elektroanlage in einem Schulgebäude neu errichtet. Die Klassenräume erhielten getrennt schaltbare Lichtbänder für Fensterund Wandseite sowie für die Tafel. Das Fensterlichtband und das Wandlichtband werden über Serienschalter (10 A) geschaltet. Pro Schaltkontakt sind maximal fünf Leuchten (58 W, EVG) angeschlossen. Nach dreijährigem Betrieb sind viele Schalter defekt. Die Kontakte wurden wahrscheinlich durch den Einschaltstrom der EVG zerstört. Auch nicht defekte Schalter weisen in den Schaltkammern Schmauchspuren auf, was auf einen erhöhten Abbrand beim Schalten hinweist. Der Schalterhersteller lehnt eine Verantwortlichkeit für seine Geräte mit dem Verweis ab, dass sich der Einschaltstrom der typischen am Markt erhältlichen Vorschaltgeräte von keinem momentan erhältlichen Installationsschalter über mehrere Jahre hinweg sicher schalten lässt. Der Leuchtenhersteller argumentiert hierzu, dass seine Vorschaltgeräte den normativ vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Eine verbindliche Regelung über die Grenzwerte der Mindestanforderungen anSchalter und Vorschaltgeräte ist uns nicht bekannt.

Wie regelt sich in diesem Fall die Verantwortlichkeit oder handelt es sich hierbei um eine Fehlplanung?

Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent