ZVEI, Fachverband Satellit & Kabel - Zufrieden und doch besorgt
Kabel und Leitungen des Typs NYY und
NYM sollen in Filigrandecken im Beton verlegt
werden. Der Beton wird nach der Verlegung
der Kabel und Leitungen sowie der Montage
der Bewehrungseisen eingebracht und mittels
Flächenrüttler verdichtet. Laut Planung ist
eine Verlegung der Kabel und Leitungen im
Schutzrohr vorgesehen. jedoch schägt der beauftragte
Generalunternehmer (GU) aus Kostengründen
aber vor, auf das Schutzrohr zu verzichten.
Diese Ausführung wurde durch den GU
bei einem anderen Bauvorhaben bereits umgesetzt.
In DIN VDE 0100-520 (521.7.2.1) ist
eine Verlegung von Mantelleitung im Beton,
ausgenommen in Schütt-, Rüttel- oder Stampfbeton,
zugelassen. Somit darf eine Verlegung
von Mantelleitung vom Typ NYM in einer Filigrandecke
ohne Schutzrohr meines Erachtens
nach nicht erfolgen. Gemäß der DIN VDE 0100-
520 ist eine Verlegung von Kabeln, z. B. NYY,
in Beton zugelassen. Eine Einschränkung der
Verlegung, wie bei den Mantelleitung, ist nicht
enthalten und auch mechanischer Schutz ist
nicht ausdrücklich gefordert. In der DIN VDE
0100-520 wird jedoch gefordert, dass eine mechanische
Beanspruchung (z. B. durch Schlag,
Eindringen oder Druck) möglichst vermieden
werden soll. Ich bin hier der Auffassung, dass
eine mechanische Beschädigung des Mantels
(z. B. durch die Montage der Bewehrungseisen)
bei dem Verlegen innerhalb einer Filigrandecke
nicht auszuschließen ist, sodass auch hier
Schutzrohre erforderlich wären.
Ist das Verlegen von Mantelleitung NYM im
Beton, bei Verdichtung des Betons mittels
Flächenrüttler, ohne Schutzrohr zulässig?
Ist es zulässig, NYY-Kabel innerhalb einer
Filigrandecke ohne Schutzrohr zu verlegen?