Angebotserstellung für RWA und BMA
Für die Installation einer Rauchwarnan lage
(RWA) sowie einer Brandmeldeanlage
(BMA) im Zuge der Sanierung eines Mehrfamilienhauses
haben wir folgende Ausschreibung
erhalten:
- 1 St. RW-Anlage (elektrisch) mit interner Alarmierung und Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle in Verbindung mit Rauchabzug über das Dachfl ächenfenster im Treppenhaus (mit automatischer Auslösung; Kenngröße: Rauch), manueller Auslösung vom EG und obersten Treppenabsatz und akustischer Signalgebung (75 dB) in Verbindung mit BMA automatische Brandmelder hinter Wohnungstüren als Mehrkriterienmelder zur Vermeidung von Fehlalarm, entsprechende Stromsicherungsautomatik ist vorzusehen, notwendige Piktogramme sind vorzusehen, für EG, 1. OG, 2. OG u. DG inklusive erforderlicher Stemm- und Verputzarbeiten. Der Bauschutt ist Eigentum des Unternehmers und ist zu entsorgen. Erforderliche Gerüste sind in die Kalkulation einzubeziehen. Zu beachten sind die Forderungen für RWA in DIN EN 121 01 und für BMA in VDE 0833-2 sowie DIN 14675.
- 1 St. Wartungsvertrag zur Wartung der Anlage jährlich (alternativ).
- 1 St Anlage, Wartung der Anlage nach 3 Jahren gemäß Bbg. Prüfsachverständigenvorschrift (Wiederholungsprüfung) (alternativ):
Was möchte das Fachbüro hier angeboten bekommen?
Der dieser Anfrage zugrunde liegende Ausschriebungstext
ist ein typischer Fall von
„Zusammenkopieren“. Eine einfache Antwort
kann hier nicht gegeben werden. Ich versuche,
trotzdem kurz und knapp Stellung zu nehmen.
Gemäß dieser Ausschreibung müsste eine
Brandmelderzentrale gemäß DIN EN 54-2 [1]
angeboten werden, die nach DIN 14675 [2]
und VDE 0833-2 [3] (inklusive Berichtigung
[4]) zu errichten ist. Für die Ansteuerung
des Rauchabzugs ist eine vom TÜV geprüfte
Rauchabzugszentrale erforderlich, die über
Koppler und graue Taster der BMA (in
Ringleitung einschleifen) angesteuert
wird.
Damit können beide Systeme unabhängig
funktionieren und eine gemeinsame
Leitungsanlage nutzen.
Lediglich das Kabel für den Antrieb
und die Signalgeber müssen dann in
Funktionserhalt ausgeführt werden.
Mehrkriterienmelder eignen sich
gemäß [3] nicht als Maßnahme zur
Vermeidung von Fehlalarmen, da dieMerkmale optisch sowie auch thermisch nicht
als Ausschlußkriterien nach E DIN EN 54-29 [5]
verwendet werden dürfen. Jede in Deutschland
zugelassene VdS-Zentrale lässt eine solche
Funktion auch nicht zu.
Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen
sind ausschließlich Verzögerungen oder zwei
Melderabhängigkeiten. Falls innerhalb einer
Meldergruppe eine Zweimeldungsabhängigkeit
von einem Mehrkriterienmelder als optischer
Melder mit einem Mehrkriterienmelder als thermischer
Melder verknüpft werden soll, so ist
dies nach [3] nicht zulässig. Hierbei ist zu beachten,
dass thermische und optische Melder
nicht gemischt werden dürfen und die Fläche
zur Projektierung immer nach Wärmemeldern
erfolgen muss.
Für RWA gibt es keine Systemanerkennung in
den Normen der Reihe DIN EN 12101. Für die
Steuerungen gibt es nur einen unverbindlichen
Normenentwurf DIN EN 12101-9 [6] und für
NRWG (natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte,
also Fenster und Antrieb), die als Bauprodukt
europäisch harmonisiert sind, gilt die
EN 12101-2 [7]. Der Einbau eines NRWGs in
eine baurechtliche Öffnung für die Rauchableitung
ist aber nicht erforderlich, hier reicht
z. B. nach Landesbauordnung Brandenburg auch
eine normale RWA. Die EN 12101-2 [6] gilt derzeit
auch nur für Fassaden im Sonder- und Industriebau.
Dachsysteme werden zwar schon geprüft,
können aber erst dann eine Zulassung nach [6]
erhalten, wenn der derzeitige Normenentwurf
rechtskräftig erschienen ist.
Alle relevanten Normen sind dem Literaturverzeichnis
zu entnehmen. Dies sind
- für BMA: [2], [3], [4], [8], [9] und [10] sowie .
- für RWA: [6], [7] und [11].
Hierbei dürfen die Normentwürfe allerdings nicht
als anerkannte Regel der Technik betrachtet
werden.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass eine
Wartung gemäß Bbg. Prüfsachverständigenvorschrift
nicht erforderlich ist, da nicht enthalten.
Diese Prüfvorschrift sieht eine baurechtliche
Abnahmeprüfung alle drei Jahre vor, die begleitend
zu einer Wartung zu erfolgen hat. Die
Wartung einer BMA muss hingegen vierteljährlich
erfolgen und die einer RWA jährlich.
DIN EN 54-2:1997-12 Brandmeldeanlagen Teil 2: Brandmelderzentralen.
DIN 14675:2003-11 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb.
DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2):2009-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen.
DIN VDE 0833-2 Berichtigung 1 (VDE 0833-2 Berichtigung 1):2010-05 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen, Berichtigung zu DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2):2009-06.
E DIN EN 54-29: 2009-10 Brandmeldeanlagen Teil 29: Mehrfachsensor-Brandmelder Punktförmige Melder mit kombinierten Rauchund Wärmesensoren.
DIN EN 12101-9:2004-12 Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 9: Steuerungstafeln (Norm- Entwurf).
DIN EN 12101-2:2003-09 Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte.
DIN 14675/A1:2006-12 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb; Änderung A1.
DIN 14675/A2:2009-06 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb; Änderung A2.
DIN 14675/A3:2010-06 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb; Änderung A3 (Norm-Entwurf).
DIN EN 12101-2:2006-12 Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (Norm-Entwurf).