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Leseranfrage

Bestandsschutz von Elektroanlagen

Ausgabe 9/2011

In [1] wird angeführt, dass es einen Bestandsschutz für elektrische Anlagen nicht gibt und auch nicht geben darf.

Führt es nicht zu Rechtsunsicherheit, wenn darauf verzichtet wird, einer elektrischen Anlage den Bestandsschutz zuzuerkennen?

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