Bestandsschutz von Elektroanlagen
Ausgabe 9/2011
In [1] wird angeführt, dass es einen Bestandsschutz
für elektrische Anlagen nicht
gibt und auch nicht geben darf.
Führt es nicht zu Rechtsunsicherheit, wenn
darauf verzichtet wird, einer elektrischen
Anlage den Bestandsschutz zuzuerkennen?
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