Erdung der Stahl-Türzargen einer Arztpraxis
Gibt es eine verbindliche Vorschrift für die Erdung der Türzargen aus Stahl in einer Zahnarztpraxis (z. B. Röntgentür)? Muss die Erdung sichtbar erfolgen?
Medizinisch genutzte Einrichtungen. Bei
einer Zahnarztpraxis handelt es sich um
eine medizinisch genutzte Einrichtung, für die
zum Schutz des Patienten DIN VDE 0100-710
[1] gilt. Leider wird dies manchmal ignoriert,
obwohl die Zahnarztpraxen sogar im Abschnitt
710.1.11 von [1] (Anwendungsbereich) direkt
erwähnt werden. Unser Augenmerk muss also
auf den Patienten in einer Zahnarztpraxis gelegt
werden, der nicht nur im elektrischen Sinn in
einer ungünstigen Situation ist. Schließlich wird
er mit leitfähigen Teilen an einer Stelle behandelt,
die einen nochmals deutlich herabgesenkten
Übergangswiderstand gegenüber
dem sonst üblichen der Haut hat. Es wird mit
Wasser sowie mit Spülflüssigkeit gearbeitet und
in einigen Fällen setzt der Zahnarzt auch
Anästhesiemittel ein, mit denen das Schmerzempfinden ausgeschaltet wird und durch die es
dem Patienten nicht möglich ist, auf Gefahrensituation
so zu reagieren, wie er es sonst tun
würde.
Patientenumgebung. Aufgrund der zuvor beschriebenen
Tatsache haben die Normenverfasser
festgelegt, dass in einem bestimmten
Umfeld um den Behandlungsplatz eine sogenannte
Patientenumgebung festzulegen ist (siehe
Abschnitt 710.2.9 und Bild 1 von [1]). In dieser
Patientenumgebung muss Potentialgleichheit
herrschen. Dies wird dadurch gewährleistet,
dass im Fall einer Spannungsanhebung an einem
der berührbaren elektrisch leitfähigen Bauteile
zugleich auch alle anderen berührbaren elektrisch
leitfähigen Bauteile innerhalb der Patientenumgebung
das gleiche Potential annehmen.
Zusätzlicher Potentialausgleich. Aus der vorherigen
Schilderung ist abzuleiten, dass alle
berührbaren elektrisch leitfähigen Bauteile innerhalb
der Patientenumgebung durch einen
zusätzlichen Potentialausgleich miteinander
verbunden werden müssen.
Allerdings müssen nur diejenigen berührbaren
elektrisch leitfähigen Bauteile in den
zusätzlichen Potentialausgleich einbezogen
werden, für die überhaupt eine
Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie
fremdes Potential annehmen können.
Hierbei geht es nicht um außergewöhnliche
Situationen, sondern um solche,
die sich tatsächlich während eines
normalen Betriebs (Behandlung) ereignen
können und sich auch nicht feststellen
lassen.
So kann eine Heizungspumpe einen Defekt aufweisen,
der dazu führt, dass ein Heizungsrohr
eine Potentialanhebung erfährt. Ebenso kann
es an einem Fensterrahmen aus Metall durch
Überschläge infolge von äußeren Überspannungserscheinungen
zu einer Potentialanhebung
kommen. Natürlich können auch die verwendeten
elektrischen Geräte defekt sein.
Umgang mit der Türzarge aus Metall. Es ist
fraglich, ob die Türklinke an einer Holztür ein
Potential annehmen kann – auch wenn sie
berührbar und elektrisch leitend ist. Ebenso
verhält es sich mit einer metallischen Türzarge.
Es ist wohl davon auszugehen, dass sie kein
fremdes Potential annehmen kann. Also muss
sie auch nicht in den zusätzlichen Potentialausgleich
einbezogen werden. Zudem muss zunächst
geprüft werden, ob die Türzarge überhaupt innerhalb
der vorgegeben Patientenumgebung liegt.
Das wäre die einfache Aussage. Nun gibt es
ganz sicher Einwände, die jeder Praktiker sofort
vorbringen wird und die sich meist auf Hohlwandinstallationen
beziehen. Bekanntlich
kommt es nicht eben selten vor, dass elektrische
Installationen in Zwischenwänden trotz aller
Vorsicht beschädigt werden und dann Metallkonstruktionen
sowie eben auch metallische
Türzargen mit Potential beaufschlagt werden
können. Derartige Fehler sollte es bei normgerechter
Installation nicht geben, denn es muss
eine Installation entlang der Installationszonen
erfolgen und eine Vorabnahme vor dem endgültigen
Verschließen der Wand vorgenommen
werden. Selbstverständlich muss auch eine
elektrische Prüfung dafür sorgen, dass die neue
Installation in jeder Hinsicht sicher ist. Es ist
also nicht ganz einfach, eine Vorschrift zu finden,
deren Aufgabe darin besteht, Gefahren abzuwenden,
die durch nicht vorschriftsmäßige
Installation entstanden sind. Insofern sollte ein
Einbeziehen der Stahl-Türzargen von der Einschätzung
des örtlichen Risikos abhängig gemacht
werden. Ist sich also der Installateur nicht
sicher, ob in einer Hohlwand, in die eine metallische
Türzarge montiert ist, ein elektrischer
Fehler dazu führen könnte, die Zarge mit einem
Potential zu beaufschlagen (falls sich die Zarge
innerhalb der Patientenumgebung befi ndet), so
kann er sich aus diesem Grund für ein Einbeziehen in den zusätzlichen Potentialausgleich entscheiden.
Eine direkte Vorschrift gibt es dazu
aus naheliegenden Gründen nicht.
Montagezwänge (Aussagen zu sichtbarer oder
unsichtbarer Montage) sind in den Normen nicht
enthalten. Die Einbeziehung in den zusätzlichen
Potentialausgleich muss jedoch nachgewiesen
werden können. Dazu ist es ganz unerlässlich,
sämtliche Potentialausgleichleiter an der
Potentialausgleichschiene so aufzulegen, dass
sie getrennt und nachgemessen werden können.
Eine Beschriftung dieser Schiene oder ein nachvollziehbarer
Vermerk in einem entsprechenden
Protokoll ist also wichtig.
DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche.