Erder für ein Biogas-Blockheizkraftwerk
Meine Fragen beziehen sich auf ein Biogas-
BHKW. Zwei Container, von denen der
eine das BHKW und der andere die Schaltschränke
zur Stromverteilung enthält, befinden
sich auf jeweils einem 0,3 m hohen Betonsockel
und stehen 100 m auseinander. Die
Anlagen beider Container sind mit einem Kabel
NAYY-J 4 x 185 mm2 verbunden. An jeden
Container ist ein im Erdreich verlegter Edelstahl-
Ringerder V2A 3,5 mm x 35 mm angeschraubt.
Nachdem der Kabelgraben aufgefüllt
war, kam die Forderung, die beiden Erdungsanlagen
miteinander zu verbinden. Mit Bandstahl
V2A war das aber nicht mehr möglich,
sodass durch das vorhandene Leerrohr eine
Verbindung mit NYY 1 x 50 mm2 Cu gezogen
wurde.
Besteht die Verpflichtung, Erder in Edelstahl
auszuführen?
Ist die Verbindung zwischen beiden Erdungsanlagen
notwendig und wenn Ja, wo sind die
entsprechenden Forderungen zu fi nden?
Würde es auch ausreichen, NYY 1 x
25 mm2 dafür zu verwenden, wie es als
mögliche Begrenzung in VDE 0100-540
angegeben wird?
Welche Art von Edelstahl (V2A oder
V4A) muss für Banderder verwendet
werden?
Gibt es Probleme mit der elektrochemischen
Korrosion infolge des
Anschlusses des Banderders V2A an
den verzinkten Container?