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Leseranfrage

Installation von Werbeleuchten

Ausgabe 11/2011

Im Zuge einer Terrassen-Renovierung einer Vereinsgaststätte sind 5 Werbe- Leuchten am Rand der Terrasse installiert worden. Die Leuchten waren soweit vorgefertigt, dass sie nur noch aufgesetzt und per Wurmschraube am zuvor installierten etwa 1,60 m hohen Ständerrohr zu befestigen waren. Die Leuchten sind aus lackiertem Spritzguss und besitzen je vier Glasscheiben mit einer Haube inklusive E-27-Fassung. Die Metall-Ständerrohre sind mittels Beton im Boden verankert. Die Zuleitung in Form einer Erdleitung 3 x 1,5 mm2 erfolgt durch einen per Flex geöffneten Schlitz am Fuß des Rohres. Die jeweilige Leuchte hat am Unterteil ein Anschlusskabel 3 x 1 mm2 von etwa 15 cm Länge. Die Anschlussverbindungen an den Leuchten wurden über Lüsterklemmen hergestellt, die dann wieder in das Metallrohr geschoben wurden. Eine Verbindung von der grün-gelben Leitung direkt zum Metallrohr wurde nicht hergestellt, sodass die einzige Verbindung von der Leuchte zum Metallrohr nur über die Befestigung (Wurmschraube) hergestellt wird. Folgende Maßnahmen sind hier nicht ausgeführt worden:

  • Anbringen von Kantenschutz am Zugang zum Metallrohr;
  • Rückzug der Zuleitung im Erdreich aufgrund von Platzmangel beim Herstellen der Verbindung im oberen Bereich des Metallrohrs (die Lüsterklemmen wurden ohne Vorsehen einer Isolierung wieder in das Rohr zurückgeschoben);
  • separate Erdung der Metallrohre.

Ist es zulässig, die Werbeleuchten in beschriebener Weise zu installieren und zu betreiben?

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