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Leseranfrage

Bestandsschutz für Sicherheitsbeleuchtung

Ausgabe 12/2011

In einem Hochhaus mit 18 Etagen ist die in einem separaten Raum (sogenannter Elektroraum) untergebrachte Anlage für Sicherheitsbeleuchtung durch einen Brand irreparabel beschädigt worden. Sowohl der Batterieals auch der Steuerungsschrank stammen aus den frühen 1990er Jahren. Die Verkabelung der Sicherheitsleuchten in den Etagen (jeweils eigene Brandabschnitte) mit Leitungen vom Typ NYM erfolgte vertikal entsprechend einer Stromkreisaufteilung durch die übereinander liegenden Elektroräume. In jedem Elektroraum wurde die horizontale Verkabelung ebenfalls mit Leitungen vom Typ NYM vorgenommen. Die vertikale und horizontale Verkabelung wurde über PVC-Abzweigdosen verbunden. Diese Installation ist ab dem 1. OG nicht vom Brand beschädigt.

Greift für die beschriebene, vorhandene Verkabelung Bestandsschutz? Wir denken, dass gemäß MLAR eine neue vertikale Verkabelung mit E-30-Leitungen und neuer Stromkreisaufteilung erfolgen muss. Die Anbindung an die unter Putz verlegte, vorhandene Horizontal-Verkabelung in der Etage müsste nach unserer Auffassung über E-30-Anschlussdosen an die jeweiligen Zuleitungen für die Sicherheitsleuchten erfolgen. Ein Mitanbieter möchte jedoch die vorhandene Verkabelung belassen und die NYM-Leitungen in dem neuen Schrank der Zentralbatterieanlage anbinden. Ist diese Vorgehensweise zulässig?

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