Bestandsschutz für Sicherheitsbeleuchtung
In einem Hochhaus mit 18 Etagen ist die
in einem separaten Raum (sogenannter
Elektroraum) untergebrachte Anlage für Sicherheitsbeleuchtung
durch einen Brand irreparabel
beschädigt worden. Sowohl der Batterieals
auch der Steuerungsschrank stammen aus
den frühen 1990er Jahren. Die Verkabelung
der Sicherheitsleuchten in den Etagen (jeweils
eigene Brandabschnitte) mit Leitungen vom
Typ NYM erfolgte vertikal entsprechend einer
Stromkreisaufteilung durch die übereinander
liegenden Elektroräume. In jedem Elektroraum
wurde die horizontale Verkabelung ebenfalls
mit Leitungen vom Typ NYM vorgenommen.
Die vertikale und horizontale Verkabelung
wurde über PVC-Abzweigdosen verbunden.
Diese Installation ist ab dem 1. OG nicht vom
Brand beschädigt.
Greift für die beschriebene, vorhandene Verkabelung
Bestandsschutz?
Wir denken, dass gemäß MLAR eine neue
vertikale Verkabelung mit E-30-Leitungen
und neuer Stromkreisaufteilung erfolgen
muss. Die Anbindung an die unter Putz verlegte,
vorhandene Horizontal-Verkabelung in
der Etage müsste nach unserer Auffassung
über E-30-Anschlussdosen an die jeweiligen
Zuleitungen für die Sicherheitsleuchten erfolgen.
Ein Mitanbieter möchte jedoch die
vorhandene Verkabelung belassen und die
NYM-Leitungen in dem neuen Schrank der
Zentralbatterieanlage anbinden.
Ist diese Vorgehensweise zulässig?