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Leseranfrage

CEE-Verlängerungsleitungen für max. 16 A

Ausgabe 1/2012

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-702 entdeckte ich bei einem Kunden, dass fabrikneue CEE-Verlängerungen für 32 A (H07RN-F mit einem Querschnitt von 5 x 2,5 mm2) zum Einsatz kommen. Auf dem Stecker befindet sich die Gravur „max. 16 A“.

  1. Ist so etwas hinsichtlich der Strombelastbarkeit zulässig und darf eine solche Verlängerungsleitung überhaupt vertrieben werden?
  2. Wie muss ich mich verhalten? Es kann doch nicht davon ausgegangen werden, dass diese Verlängerungen nicht doch von einem Laien an eine ordnungsgemäß mit 32 A abgesicherte CEE-Steckdose angesteckt werden!
Ich habe die Verlängerungsleitungen aus dem Verkehr gezogen und den zuständigen Mitarbeiter der Firma informiert. Dieser versteht natürlich meine Argumentation nicht, da er diese Kabel gerade erst erworben hat.

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