CEE-Verlängerungsleitungen für max. 16 A
Ausgabe 1/2012
Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-702 entdeckte ich bei einem Kunden, dass fabrikneue CEE-Verlängerungen für 32 A (H07RN-F mit einem Querschnitt von 5 x 2,5 mm2) zum Einsatz kommen. Auf dem Stecker befindet sich die Gravur „max. 16 A“.
- Ist so etwas hinsichtlich der Strombelastbarkeit zulässig und darf eine solche Verlängerungsleitung überhaupt vertrieben werden?
- Wie muss ich mich verhalten? Es kann doch nicht davon ausgegangen werden, dass diese Verlängerungen nicht doch von einem Laien an eine ordnungsgemäß mit 32 A abgesicherte CEE-Steckdose angesteckt werden!
Ich habe die Verlängerungsleitungen aus
dem Verkehr gezogen und den zuständigen
Mitarbeiter der Firma informiert. Dieser
versteht natürlich meine Argumentation
nicht, da er diese Kabel gerade erst erworben
hat.
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