Befestigungsflächen für Notleuchten
Ausgabe 1/2012
Wir haben den Auftrag, eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage in einem Gebäude zu installieren, in dem laut Brandschutzgutachten unabhängig von Brandabschnitten grundsätzlich die Verlegeart E 30 gefordert ist. Hierfür kommen Sicherheitsleuchten nach DIN EN 60598-2-22 mit IP 54 zum Einsatz. Die Kabel mit Funktionserhalt werden auf Putz in Stahlblechkanälen verlegt.
Wie muss die Befestigungsfläche für die
Leuchten hinsichtlich der Brennbarkeit gestaltet
sein?
Gibt es in den neueren Vorschriften dazu eine
Aussage, ähnlich wie in der DIN VDE 0108-1,
Abschnitt 5.2.4.5?
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