Anwendung der klassischen Nullung
Ausgabe 2/2012
Zu einer Leseranfrage bezüglich der klassischen
Nullung [1]sind folgende zusätzliche
Anfragen eingegangen:
- Wie lässt sich überzeugend nachweisen, dass eine „Zweidraht-Installation“ zu einem Zeitpunkt errichtet wurde, an dem das Anwenden der klassischen Nullung noch zulässig war?
- Darf bei einer Anlage, in der die klassische Nullung an einer Stelle noch in Funktionist (Bild (1)a), davon ausgegangen werden, dass sie auch an anderen Stellen, an denen sie bisher nicht zur Anwendung kam (Bild (1)b), angewandt werden darf?
- Ich betrachte es als unanständig, wenn ich finanziell schlecht gestellten Menschen die Neuinstallation der gesamten Anlage empfehle, wenn lediglich eine zusätzliche Steckdose benötigt wird und es noch eine normengerechte Möglichkeit gibt, diese nachzurüsten (Bild (1)d).
- Wir betreuen kleingewerbliche Wäschereibetriebe.
Von den Sicherungsverteilungen
sind oftmals nur 4-adrige Leitungen in die
Waschräume gezogen und dort in Herdanschluss-
oder Abzweigdosen sowie Kästen
(AP und UP) 3-polige Hauptschalter aufgeklemmt.
An dieser Schnittstelle soll bei
einem Maschinenaustausch (Neugerät)
über eine 5-adrige gummiisolierte Leitung
(H07) der Anschluss erfolgen (d. h. auf den
PEN-Leiter wird der Null- und Schutzleiter
aufgeklemmt. Zuvor ist eine Sichtprüfung,
die Schleifenwiderstandsmessung sowie
die Isolationsmessung durchgeführt worden.
Die alten und neuen Maschinen sind
Schutzklasse I. Da die Auftraggeber in den
meisten Fällen einen Leitungsaustausch
auf 5-adrige Leitung aus Kostengründen
ablehnen, habe ich folgende Frage:
Kann ich die Antwort aus [1] für unsere Anwendung ebenso interpretieren? Was sollten wir weiterhin beachten?
Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent
Loggen Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein, um diese Leseranfrage lesen zu können.