Elektrischer Anschluss von Großküchengeräten
Ausgabe 2/2012
Wer ist für den elektrischen Anschluss eines Geräts während der Erstinbetriebnahme verantwortlich:
a) die Elektrofachkraft, die den Anschluss
vornimmt und das Prüfprotokoll ausfertigt
oder
b) der Mitarbeiter, der dem Kunden das Gerät
vorführt, eine Einweisung durchführt und
damit das Gerät in Betrieb setzt (das kann
in vielen Fällen ein elektrotechnischer Laie
sein)?
Wie sind folgende Aussagen von Herstellern,
deren Geräten wir liefern und aufstellen, zu
bewerten?
- Das Gerät von der bauseitigen Elektrofachkraft anschließen lassen; dann ist diese mit dem von ihr ausgefertigten Prüfprotokoll in der Verantwortung.
- Die Einweisung wird anschließend vom Monteur, der das Gerät aufgestellt hat, durchgeführt.
Wer trägt die Verantwortung für das Anschließen
von Großküchengeräten?
Ist der Hersteller verpflichtet seine Geräte/
Anlagen vor der Auslieferung zu prüfen und
ein Protokoll zu erstellen?
Ist diese Prüfung mit der Erstinbetriebnahme
gleichzusetzen?
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