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Leseranfrage

Elektrischer Anschluss von Großküchengeräten

Ausgabe 2/2012

Wer ist für den elektrischen Anschluss eines Geräts während der Erstinbetriebnahme verantwortlich:

a) die Elektrofachkraft, die den Anschluss vornimmt und das Prüfprotokoll ausfertigt oder 
b) der Mitarbeiter, der dem Kunden das Gerät vorführt, eine Einweisung durchführt und damit das Gerät in Betrieb setzt (das kann in vielen Fällen ein elektrotechnischer Laie sein)?
Wie sind folgende Aussagen von Herstellern, deren Geräten wir liefern und aufstellen, zu bewerten?
  • Das Gerät von der bauseitigen Elektrofachkraft anschließen lassen; dann ist diese mit dem von ihr ausgefertigten Prüfprotokoll in der Verantwortung.
  • Die Einweisung wird anschließend vom Monteur, der das Gerät aufgestellt hat, durchgeführt.
Wer trägt die Verantwortung für das Anschließen von Großküchengeräten?
Ist der Hersteller verpflichtet seine Geräte/ Anlagen vor der Auslieferung zu prüfen und ein Protokoll zu erstellen?
Ist diese Prüfung mit der Erstinbetriebnahme gleichzusetzen?

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