Ersatzstromerzeuger für Kläranlagen und Wasserwerke
Unser Zweckverband umfasst ungefähr
500 elektrotechnische Anlagen. Mehr als
die Hälfte davon muss sich in Ausnahmesituationen
mit Netzersatz betreiben lassen. Dies
betrifft verschiedenste Anlagentypen mit
unterschiedlichen elektrischen Anschlussleistungen
(wie z. B. Kläranlagen, Wasserwerke,
Pumpwerke usw.). Je nach Stromaufnahme
sind Wand-Gerätestecker mit 32 A,
63 A oder 125 A installiert. Einige laufen
sogar über Anschlussklemmen. Entsprechende
Umschaltvorrichtungen sind vorhanden.
Nun mussten wir allerdings mehrfach feststellen,
dass die im NEA eingebaute Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (RCD) einen Betrieb
verhinderte. Der Grund dafür sind Anlagen,
die mehrere Frequenzumrichter oder Kompensation
enthalten. Bei Anlagen ohne
Frequenzumrichter ist der Betrieb mit einer
5-poligen Einspeisung meist unproblematisch.
Nach Normenrecherche verpflichtet uns DIN
VDE 0100-551, Abschnitt 551.4.4, für nicht
dauerhaft errichtete Stromerzeuger unter
551.4.4.2 zum Einsatz von RCD in TN- und
TT-Netzen und laut 551.4.4.1 können bzw.
müssen wir den Schutzleiter vom Aggregat
her mit anstecken. Gemäß dem Abschnitt
551.4.2 von DIN VDE 0100-551 (Schutzmaßnahme
unabhängig vom Netzbetreiber)
bleibt im TN-Netz auch nur der Einsatz von
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
Nun entstand bei uns die Diskussion darüber,
ob es notwendig ist, bei allen Anlagen
(mit zu hohem Summenfehlerstrom) separat
bei jedem einzelnen Verbraucherabgang
(oder sinnvollen Gruppen) eine Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (RCD) nachzurüsten und
im NEA darauf zu verzichten. Dies wäre mit
hohem finanziellen Aufwand verbunden.
Haben wir die Norm DIN VDE 0100-551
überhaupt richtig interpretiert?
Zwingt uns die Änderung der Bestimmungen
zum Personenschutz (DIN VDE 0100-410)
sogar generell dazu, in jedem Stromkreis
(auch Frequenzumrichter, Pumpen- oder
Schieberantriebe usw.) Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) einzusetzen?
Wir können momentan nicht generell sicherstellen, dass die Abschaltbedingungen
ge mäß DIN VDE 0100-410, Abschnitt
411.3.2, in jedem Fall eingehalten werden.
Wie ist dies insbesondere bei Frequenzumrichtern
zu lösen?