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Leseranfrage

Ersatzstromerzeuger für Kläranlagen und Wasserwerke

Ausgabe 2/2012

Unser Zweckverband umfasst ungefähr 500 elektrotechnische Anlagen. Mehr als die Hälfte davon muss sich in Ausnahmesituationen mit Netzersatz betreiben lassen. Dies betrifft verschiedenste Anlagentypen mit unterschiedlichen elektrischen Anschlussleistungen (wie z. B. Kläranlagen, Wasserwerke, Pumpwerke usw.). Je nach Stromaufnahme sind Wand-Gerätestecker mit 32 A, 63 A oder 125 A installiert. Einige laufen sogar über Anschlussklemmen. Entsprechende Umschaltvorrichtungen sind vorhanden. Nun mussten wir allerdings mehrfach feststellen, dass die im NEA eingebaute Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) einen Betrieb verhinderte. Der Grund dafür sind Anlagen, die mehrere Frequenzumrichter oder Kompensation enthalten. Bei Anlagen ohne Frequenzumrichter ist der Betrieb mit einer 5-poligen Einspeisung meist unproblematisch. Nach Normenrecherche verpflichtet uns DIN VDE 0100-551, Abschnitt 551.4.4, für nicht dauerhaft errichtete Stromerzeuger unter 551.4.4.2 zum Einsatz von RCD in TN- und TT-Netzen und laut 551.4.4.1 können bzw. müssen wir den Schutzleiter vom Aggregat her mit anstecken. Gemäß dem Abschnitt 551.4.2 von DIN VDE 0100-551 (Schutzmaßnahme unabhängig vom Netzbetreiber) bleibt im TN-Netz auch nur der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs). Nun entstand bei uns die Diskussion darüber, ob es notwendig ist, bei allen Anlagen (mit zu hohem Summenfehlerstrom) separat bei jedem einzelnen Verbraucherabgang (oder sinnvollen Gruppen) eine Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) nachzurüsten und im NEA darauf zu verzichten. Dies wäre mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Haben wir die Norm DIN VDE 0100-551 überhaupt richtig interpretiert?

Zwingt uns die Änderung der Bestimmungen zum Personenschutz (DIN VDE 0100-410) sogar generell dazu, in jedem Stromkreis (auch Frequenzumrichter, Pumpen- oder Schieberantriebe usw.) Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) einzusetzen?

Wir können momentan nicht generell sicherstellen, dass die Abschaltbedingungen ge mäß DIN VDE 0100-410, Abschnitt 411.3.2, in jedem Fall eingehalten werden. Wie ist dies insbesondere bei Frequenzumrichtern zu lösen?

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