Nachrüstung in einer alten Industrieanlage
Ausgabe 3/2012
Wir haben den Auftrag, die vorhandene Elektroanlage eines Industriebetriebs entsprechend den jetzigen Erfordernissen umzubauen bzw. zu erweitern. In Teilen des Gebäudes sind noch 4-polige Drehstromsteckdosen bzw. Schaltanlagen Baujahr 1973 (Störlichtbogensicherheit) vorhanden und in Betrieb. Es wurden in den Jahren nach 1990 doch Verordnungen erlassen, die eine Übergangsfrist für solche Anlagenbauteile definiert haben. Bei Diskussionen mit einem Kunden ist es hilfreich, sich auf Vorschriften beziehen zu können.
Gibt es Vorschriften, die einen Austausch der
genannten Anlagenbauteile fordern?
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