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Leseranfrage

Prüfen von Geräten der Schutzklasse III

Ausgabe 4/2012

Beim Prüfen elektrischer Geräte der Schutzklasse III (z. B. Mobiltelefone, Laptops und Netzwerk-Hubs) gemäß DIN VDE 0701-0702 kann ich lediglich eine Sichtprüfung durchführen, die eigentlich nur darin besteht, mechanische Beschädigungen aufzuspüren.

Muss ich bei „ungefährlichen“ Geräten mit Schutzkleinspannung eigentlich überhaupt die Elektrosicherheit nach DIN VDE 0701- 0702 nachweisen?

Muss ich dann auch die extrem aufwändige Dokumentation vornehmen und die sehr unschöne Prüfmarke aufbringen?

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