Prüfen von Geräten der Schutzklasse III
Ausgabe 4/2012
Beim Prüfen elektrischer Geräte der Schutzklasse
III (z. B. Mobiltelefone, Laptops und
Netzwerk-Hubs) gemäß DIN VDE 0701-0702
kann ich lediglich eine Sichtprüfung durchführen,
die eigentlich nur darin besteht, mechanische
Beschädigungen aufzuspüren.
Muss ich bei „ungefährlichen“ Geräten mit
Schutzkleinspannung eigentlich überhaupt
die Elektrosicherheit nach DIN VDE 0701-
0702 nachweisen?
Muss ich dann auch die extrem aufwändige
Dokumentation vornehmen und die sehr unschöne
Prüfmarke aufbringen?
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