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Leseranfrage

Schutzmaßnahmen für Verteilungsstromkreise von TT-Systemen

Ausgabe 4/2012

In einem Gebäude werden ein Zählerschrank (ohne Verteilerfeld) und zwei Stockwerksverteiler installiert. Bei dem Netz handelt es sich um ein TT-System. Zählerschrank sowie Stockwerksverteiler sind in Schutzklasse II ausgeführt.

Wie sind die Verbindungsleitungen zu den Stockwerksverteilern hinsichtlich des Schutzleiters auszuführen und wie müssen die beiden Verteilungsstromkreise hinsichtlich des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung behandelt werden? Nach meiner Einschätzung hat dies wie folgt zu erfolgen: Entsprechend DIN VDE 0100- 410, Abs. 412.2.3.2, sind die Zuleitungen zu den Stockwerksverteilern 5-adrig mit Schutzleiter auszuführen, welcher leitend
anzuschließen und im Verteiler sowie im Zählerschrank isoliert anzuordnen ist. Die in Abs. 412.1.3 der DIN VDE 0100-410 enthaltenen Erleichterungen können hier nicht zur Anwendung kommen, da entsprechend Abs. 411.3.2.4 der Norm für beide Verteilungsstromkreise eine Abschaltzeit von maximal 1 s maßgebend ist. Dies lässt sich nicht mit der Zählervorsicherung von 50 A erreichen, sodass beide Stromkreise bereits im Zählerschrank durch einen selektiven RCD geschützt werden. Meine Einschätzung stützt sich insbesondere auch auf den Fachartikel zur DIN VDE 0100-410 in EP 09/2007 sowie auf die Antwort zu der Leserfrage „Widersprüchliche Anforderungen in Normen“ in ep 06/2011 auf Seite 462 (letzter Absatz zum TT-System) [2].

Der erwähnte Fachartikel in ep 09/2007 [1]

ist sehr zeitnah nach Veröffentlichung der

neuen Norm entstanden und enthielt bereits

einen ersten Hinweis darauf, dass für Verteilungsstromkreise

die Anwendung der Schutzmaßnamen

„Schutz durch doppelte oder verstärkte

Isolierung“ (bisher auch bezeichnet als

„Schutz durch Verwendung von Betriebsmitteln

der Schutzklasse II oder mit gleichwertiger Isolierung“

) nicht mehr (bis auf ganz wenige Ausnahmen)

anwendbar ist. Zu meinem Erstaunen

war die Resonanz hierzu bis heute doch recht

gering. Entweder haben alle Errichter das auch

so gesehen und auch so durchgeführt oder aber

es wurde nach der Prämisse vorgegangen: „Das

haben wir schon immer so (anders) gemacht, das

machen wir auch weiterhin so.“

Im zweiten angeführten Artikel – eine Leseranfrage

in ep 06/2011 [2] – konnte ich nur

noch kurz auf dieses Thema eingehen, weil es

damals nicht Gegenstand der eigentlichen

Anfrage war. Es macht deswegen sicherlich

Sinn, das Thema anhand dieser Anfrage neu

zu behandeln.

Fakt ist, wie auch vom Anfragenden angeführt,

dass sich bezüglich der alleinigen Anwendung

des „Schutzes durch doppelte oder verstärkte

Isolierung“ eine gravierende Änderung in DIN

VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [3]

ergeben hat. Danach darf auch in Verteilerstromkreisen

(gilt für alle Systeme nach Art

der Erdverbindung, also auch für TN-Systeme

und nicht nur für TT-Systeme) sowie auch in

der allgemeinen elektrischen Anlagen diese

Schutzmaßnahme nicht mehr als alleinige

Schutzmaßnahme angewendet werden. Dies

schließt aber die Verwendung von Betriebsmitteln

der Schutzklasse II nicht aus. Nur noch

in „überwachten“ Anlagen darf der Schutz durch

doppelte oder verstärkte Isolierung zur

Anwendung kommen – aber auch nur mit Einschränkung

(z. B. dürfen Steckdosen nicht

vorhanden sein).

In einer Hausinstallation kann man aber kaum

von „überwachter Anlage“ sprechen, sodass

die Ausnahme nicht zutreffend ist. Seitens der

DKE wird seit längerer Zeit an einer entsprechenden

Verlautbarung – analog zu der Verlautbarung

des zuständigen Unterkomitees

221.2 vom 18. Mai 2011 zu DIN VDE 0100-740

(VDE 0100-740) [4] – bezüglich einer „Rückkehr“

zur alten Regelung (zumindest für diesen

Bereich der elektrischen Anlage) gearbeitet,

um hierfür eine mögliche Änderung herbeizuführen.

Da es eine solche Verlautbarung zurzeit

nicht gibt, gilt das, was in den gültigen Normen

festgelegt ist.

Für TT-Systeme gilt somit Folgendes: Um den

Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

durch automatische Abschaltung der Stromversorgung

auch in Verteilungsstromkreisen

zu gewährleisten, muss bereits im Zählerplatz

(hinter dem Zähler) eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) errichtet werden. Für diese

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) ist ein

Bemessungsdifferenzstrom nicht festgelegt.

Dieser ergibt sich allenfalls durch den in der

jeweiligen elektrischen Anlage erreichbaren

Erdungswiderstand für den Schutzleiter.

Eine solche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) sollte (eigentlich ein Muss) selektiv zu

den nachgeschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) mit einem maximalen

Bemessungsdifferenzstrom von je 30 mA ausgelegt,

die ja nun z. B. für die Errichtung neuer

Steckdosen bis 20 A vorgeschrieben sind.

Eine zeitverzögerte Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) kann diese Vorgabe erfüllen.

Beschriebene Anlagenausführung. Zählerschrank

sowie Stockwerksverteiler sind in

Schutzklasse II ausgeführt. Dies entspricht

den allgemeinen Vorgaben – insbesondere aus

den Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Schutzleiter in Verteilerzuleitungen. Gemäß

Abs. 411.3.1.1 von [3] muss für jeden Stromkreis

ein geerdeter Schutzleiter vorhanden sein

und nach Abs. 412.2.3.2 in [3] ist – wie auch

vom Anfragenden zitiert – für jeden Stromkreis,

der ein oder mehrere Betriebsmittel der Schutzklasse

II versorgt, in der gesamten Kabel-/

Leitungsanlage ein durchgehend leitender,

geerdeter Schutzleiter mitzuführen. Somit muss

auch in den Zuleitungen zu den Stockwerksverteilern

ein geerdeter Schutzleiter im Kabel/

in der Leitung mitgeführt werden. Dieser Schutzleiter

wird, vorzugsweise im Zählerschrank, auf

eine isoliert angeordnete Klemme geführt. Von

dieser Klemme wird dann die Verbindung zur

Haupterdungsschiene und damit zum Fundamenterder

hergestellt. In den Stockwerksverteilern

muss der in den Kabeln/Leitungen

mitgeführte Schutzleiter auf die, für die abgehenden

Stromkreise benötigte, isoliert angeordnete

Schutzleiterschiene bzw. an die

Schutzleiterklemmsteine geführt werden.

Fehlerschutz, Schutz durch automatische

Abschaltung der Stromversorgung. Wie eingangs

schon ausgeführt wurde, muss auch in Verteilungsstromkreisen

Schutz durch automatische

Abschaltung der Stromversorgung in TT-Systemen

bei 230 V/400 V innerhalb einer maximal zulässigen

Zeit von 1 s gewährleistet werden.

Dieser Schutz lässt sich ganz sicher nicht mit

einer Zählervorsicherung von 50 A (nach TAB

wären es sogar 63 A) erreichen – und ebenso

wenig mit Hilfe der nun oftmals geforderten

selektiven Überstromschutzeinrichtung (SHSchalter).

Demzufolge ist die Errichtung einer

selektiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

die einzig mögliche und wirksame Variante, um

die geforderte Abschaltung sicherzustellen. Die

Erleichterungen nach Abs. 412.1.3 von [3]

können hier nicht zur Anwendung kommen.

Literatur:

Hörmann, W.: Neue Norm zum Schutz gegen elektrischen Schlag – Erläuterungen zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06. Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 9; S. 780–790.

Hörmann, W.: Widersprüchliche Anforderungen in Normen. Leseranfragen. Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 6; S. 462.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DKE-Verlautbarung vom 18. Mai 2011 zu DIN VDE 0100-740 (VDE 0100-740):2007-10 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse.