Installation von Straßenbeleuchtung
Bei einer Kommune bin ich verantwortliche
Elektrofachkraft für die Straßenbeleuchtung.
Die Verwaltung der Kommune hat beschlossen,
für ein Projekt Leuchten eines
relativ unbekannten Herstellers zu verwenden.
Diese Leuchten wurden im Vorfeld bereits als
„Musterbeleuchtung“ aufgebaut und wieder
demontiert, nachdem die Entscheidung gefallen
war.
Meinen Mitarbeitern und mir ist aufgefallen,
dass die Leuchten keinerlei Kennzeichnung
aufweisen (Typenschild, GS-/VDE- oder sonstige
Zeichen).
Welche Kennzeichnungen muss eine für
den öffentlichen Verkehrsraum verwendbare
Leuchte aufweisen?
Wie wird im Einzelfall die IP-Schutzart festgelegt?
Ist es zulässig, Vorschaltgeräte (Treiber für
LED) in einem Gehäuse einfach einzukleben
oder müssen solche Bauteile geschraubt
werden?
Wie muss eine solche Leuchte, die nur mit
einem Bügel (etwa vergleichbar mit einem
handelsüblichen 500-W-Halogenstrahler)
und zwei Schrauben am viereckigen Mast
befestigt wird, gegen Herabfallen gesichert
werden (Fangseil zwingend erforderlich)?