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Leseranfrage

Anforderungen an Zweihandschaltungen

Ausgabe 6/2012

Ich bin auf der Suche nach einer Vorschrift, in der Angaben zu dem Abstand zweier Taster bei einer Zweihand-Sicherheits-Schaltung enthalten sind.

Gibt es dazu verbindliche Aussagen im Regelwerk?

Die speziellen Anforderungen an Zweihandschaltungen,

wie z. B. der Mindestabstand der Bedienelemente, betreffen nicht die elektrotechnische Sicherheit und sind deshalb nicht in den VDE-Bestimmungen geregelt.

Anzuwenden ist dafür die Norm DIN EN 574[1]. Diese Norm beschreibt die Haupteigenschaften von Zweihandschaltungen für die Erlangung von Sicherheit und Kombinationen von funktionalen Eigenschaften für drei Typen. Sie ist im Rahmen der Maschinenrichtlinie anzuwenden.

Eine Zweihandschaltung ist eine Sicherheitseinrichtung,die den Bediener davor schützen soll, während gefährlicher Vorgänge die Gefahrbereiche zu erreichen und hierdurch z. B. Quetschungen von Gliedmaßen zu erleiden.Die Auswahl der sicherheitsgerechten Zweihandschaltung ist abhängig von der Risikobeurteilung nach DIN EN 12100[2].

Die DIN EN 574 [1] gilt für alle Zweihandschaltungen, unabhängig von der Energie,einschließlich:

  • Zweihandschaltungen, die integraler Bestandteil
  • einer Maschine sind oder nicht und
  • Zweihandschaltungen, die aus einer Baugruppe oder aus mehreren einzelnen Baugruppen bestehen.

Jede Zweihandschaltung muss so beschaffen sein, dass der Bediener beide Hände benötigt ,um jeweils ein Stellteil zeitgleich zu betätigen. Nur bei der zeitgleichen Betätigung beider Stellteile und der Erzeugung zweier Eingangssignale wird ein Ausgangssignal ausgegeben und der Arbeitsablauf gestartet. Im Umkehrschluss muss das Loslassen eines Stellteils zur Beendigung des Ausgangssignals führen. Alle Typen von Zweihandschaltungen müssen so konstruiert sein, dass eine versehentliche Betätigung oder auch ein Umgehen der Sicherheitseinrichtung so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann. Die Erzeugung eines erneuten Ausgangssignals darf nur möglich sein, wenn vorher beide Stellteile losgelassen wurden.

Bei der Zweihandschaltung des Typs III darf ein Ausgangssignal nur dann erzeugt werden, wenn beide Stellteile mit einem zeitlichen Versatz von ≤ 0,5 s gleichzeitig betätigt werden (synchrone Betätigung).

Im Fehlerfall muss das Verhalten der Bestandteile einer Zweihandschaltung der gewählten Kategorie nach DIN EN ISO 13849-1 [3] entsprechen.

Vermeiden von versehentlichem Betätigen sowie von absichtlichem Umgehen. Die Stellteile einer Zweihandschaltung müssen entsprechend der vor ihrer Errichtung durchgeführten Risikobeurteilung so konstruiert und angeordnet werden, dass die Schutzwirkung der Sicherheitseinrichtung nicht mit einfachen Mitteln umgangen werden und der Bediener während einer gefährlichen Situation in den Gefahrbereich gelangen kann. Daneben muss die Zweihandschaltung so ausgeführt sein, dass ein versehentliches Bedienen (z. B. durch Kleidungsstücke des Bedienenden) ausgeschlossen werden kann.

In [1] sind verschiedene Anforderungen an die Konstruktion und Anordnung für Zweihandschaltungen enthalten. So müssen beispielsweise die Stellteile einen Mindestabstand von 260 mm aufweisen, um das Betätigung mit nur einer Hand auszuschließen.

Weitere Sicherheitsabstände sind zwischen den Stellteilen und dem Gefahrenbereich einzuhalten, damit sich ausschließen lässt, dass nach dem Loslassen der Gefahrenbereich noch erreicht werden könnte. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Vermeidung der gleichzeitigen Betätigung durch Unterarme, Ellbogen, Knie oder anderer Körperteile beschrieben.

Trotz der Anforderungen an die Vermeidung von versehentlichem Betätigen oder absichtlichem Umgehen müssen die Stellteile so angeordnet und konstruiert werden, dass sie auch den ergonomischen Ansprüchen gerecht werden.

Weitere Informationen zum Thema Zweihandschaltungen an Pressen können den berufsgenossenschaftlichen Schriften ZH 1/456:1978-02 [4] und ZH 1/457:1978-02 [5] entnommen werden. Diese Schriften stehen im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Literatur:

DIN EN 574:2008-12 Sicherheit von Maschinen – Zweihandschaltungen – Funktionelle Aspekte – Gestaltungsleitsätze.

DIN EN 12100:2011-03 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung.

DIN EN ISO 13849-1:2008-12 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Gestaltungsleitsätze.

ZH 1/456:1978-02 Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung.

ZH 1/457:1978-02 Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung.