Personenschutz bei Gewitter im Schwimmbad
Ausgabe 6/2012
Ich bin als Haustechniker in einem kommunalen Freizeitbad tätig. Das Bad verfügt über ein Außenbecken, welches über einen Ausschwimmkanal mit dem Becken im Innenbereich verbunden ist. Außerdem gibt es im Innenbereich noch ein Kinderbecken, ein Bewegungsbecken und ein Sportbecken. Am Gebäude befindet sich ein Rutschenturm mit einer 100 Meter langen Rutsche. Das Gebäude verfügt über eine Blitzschutzanlage auf dem Dach, die regelmäßig gewartet wird.
Bei einem Gewitter räumen wir das Außenbecken,
das Innenbecken sowie auch das
Kinderbecken, da diese Becken über eine gemeinsame
Aufbereitungsanlage miteinander
verbunden sind. Zudem wird der Rutschenturm
während eines Gewitters gesperrt, da
er den höchsten Punkt des Gebäudes darstellt.
Dies geschieht zur Sicherheit unserer Gäste,
falls doch mal ein Blitz in das Außenbecken
oder in die Liegewiese einschlagen sollte.
Müssten die übrigen Becken bei Gewitter
ebenfalls geräumt werden, auch wenn sie zu
den zuvor genannten Becken – außer über
das Gebäude (Beton und Bewehrungsstahl)
– keine Verbindung haben?
Besteht durch diese Verbindung die Möglichkeit,
dass die Spannung des Blitzes sich in
die übrigen Becken verteilt?
Kann von der Feuchtigkeit im Beckenumgang
eine Gefahr für die Gäste des Freizeitbads
ausgehen?
Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent
Loggen Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein, um diese Leseranfrage lesen zu können.