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Leseranfrage

Haftungsausschluss für Erdungsanlagen

Ausgabe 8/2012

Bei Bauausschreibungen wird der Auftrag für die elektrische Anlage oft erst vergeben, nachdem die Arbeiten am Rohbau schon begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind. Meist wurde dann auch der Fundamenterder, oder falls notwendig, die Potentialsteuerung (z. B. in der Landwirtschaft) schon errichtet. Ob diese wichtigen Anlagenteile den geltenden Vorschriften entsprechen, lässt sich dann teilweise nur sehr schwer feststellen. Dies gilt insbesondere für die Anlagenteile, die vollständig in Beton eingebettet sind (hier wären z. B. die Art der Verbindungsklemmen, eventuell eingesetzte Keilverbinder oder auch die Ausführung der Potentialsteuerung zu überprüfen). Zudem gibt es hierzu oftmals keine Dokumentation.

Deswegen müsste meiner Meinung nach für ausführende Elektrounternehmen die Möglichkeit bestehen, die Übernahme der Verantwortung für die von fremden Baufirmen oder Bauherren errichteten Erder/Erdungsanlagen durch einen „Haftungsausschluss“ abzulehnen.

 Wäre es ausreichend, sich die ordnungsgemäße Ausführung der Erdungsanlage vom Errichter durch ein Protokoll bestätigen zu lassen, oder ist ein schriftlicher Haftungsausschluss notwendig?

Wie wäre ein solcher Haftungsausschluss zu formulieren (gibt es einen Standardtext)?

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