Haftungsausschluss für Erdungsanlagen
Bei Bauausschreibungen wird der Auftrag
für die elektrische Anlage oft erst vergeben,
nachdem die Arbeiten am Rohbau schon
begonnen haben oder bereits abgeschlossen
sind. Meist wurde dann auch der Fundamenterder,
oder falls notwendig, die Potentialsteuerung
(z. B. in der Landwirtschaft) schon
errichtet. Ob diese wichtigen Anlagenteile
den geltenden Vorschriften entsprechen, lässt
sich dann teilweise nur sehr schwer feststellen.
Dies gilt insbesondere für die Anlagenteile,
die vollständig in Beton eingebettet sind
(hier wären z. B. die Art der Verbindungsklemmen,
eventuell eingesetzte Keilverbinder
oder auch die Ausführung der Potentialsteuerung
zu überprüfen). Zudem gibt es hierzu
oftmals keine Dokumentation.
Deswegen müsste meiner Meinung nach für
ausführende Elektrounternehmen die Möglichkeit
bestehen, die Übernahme der Verantwortung
für die von fremden Baufirmen
oder Bauherren errichteten Erder/Erdungsanlagen
durch einen „Haftungsausschluss“
abzulehnen.
Wäre es ausreichend, sich die ordnungsgemäße
Ausführung der Erdungsanlage vom
Errichter durch ein Protokoll bestätigen zu
lassen, oder ist ein schriftlicher Haftungsausschluss
notwendig?
Wie wäre ein solcher Haftungsausschluss
zu formulieren (gibt es einen
Standardtext)?