Sicherheit im Badezimmer
Zu dem Beitrag „Sicherheit im Badezimmer“ [1] gab es eine lebhafte Diskussion und die folgenden interessanten Fragen.
Frage 1: Ich bin der Auffassung, dass künftig
alle Haartrockner als „Sichere Haartrockner“
hergestellt werden sollten, da sonst im
häuslichen Bad häufig beide Arten der Haartrockner
zur Verfügung stehen. Zu bedenken
ist, dass Benutzer eines Haartrockners meist
nicht in der Lage sind, die Zusammenhänge
vollständig zu verstehen. Auch bei den errichtenden
und prüfenden Elektrofachkräften sind
teilweise Wissensdefi zite festzustellen. Deswegen
fände ich es richtig, in den entsprechenden
Vorschriften und Normen eindeutige
Festlegungen vorzugeben, selbst wenn diese
nicht immer die optimale Lösung widerspiegeln
würden.
Es genügt nach meiner Auffassung:
- eine gesetzliche Forderung ortsfester Haartrockner in den entsprechenden Bauverordnungen;
- eine Verpflichtung der Hersteller, „Sichere Haartrockner“ herzustellen;
- eine Verbesserung der Kenntnisse von Anwendern und Elektrofachkräften.
Da es auch noch andere elektrotechnische
Gefahrenquellen im Bad gibt, halte ich es
für sinnvoll, durch eine gesetzlichen Vorgabe
das schnellstmögliche Nachrüsten von
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in
den Badezimmern zu veranlassen [2][3].
Frage 2: Es herrschen bei uns unterschiedliche
Auffassungen über die Notwendigkeit und
die Art des „Sicheren Haartrockners“. Unserer
Ansicht nach ist nicht nur der Haartrockner
mit Schutzgitter (Bild (1)c, links), sondern
auch der mit eingebauter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(Bild (1)b, links), durch den die
derzeitigen Vorgaben des Zusatzschutzes
nach [2][3] erfüllt werden, als „ausreichend
sicher“ zu bezeichnen.
Frage 3: Kommt es in einer Badinstallation mit
klassischer Nullung zum Schutzleiterbruch
in der Zuleitung zur Steckdose, dann gewährt
die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) im
Stecker des Haartrockners einen besseren
Schutz als der in diesem Fall ja unwirksame
PE-Schutzschirm.
Wäre dies nicht ein Grund dafür, auch diese
Variante zuzulassen?
Frage 4: Immer wieder fordern Praktikern eine eindeutige
Normenvorgabe, aus der hervorgeht,
ob Badewannen in den Potentialausgleich
einbezogen werden müssen. Dass die
Errichter der Anlagen darüber in jedem Einzelfall
entscheiden sollen, ist im Prinzip richtig,
aber angesichts der vielen in [1] aufgeführten
möglichen Varianten nicht umsetzbar. Um den
Errichtern diese Entscheidung zu ermöglichen,
sollte in der Norm [3] folgende Erläuterung
aufgenommen werden:
Die für das Planen/Errichten der Elektroinstallation
verantwortliche Elektrofachkraft
muss sicherstellen, dass badende Personen
gleichzeitig nur Teile mit gleichem Potential
berühren können. Es ist möglichst durchzusetzen,
dass sich im Handbereich keine Teile
mit PE/PA-Potential befinden.
- Wird dies gewährleistet, so sollte eine leitfähige Badewanne nicht mit dem PA verbunden werden.
- Ist dies nicht umsetzbar, sollte eine leitfähige Badewanne mit dem PA verbunden werden.
Frage 5: In [1] wurde nicht darauf eingegangen, dass in der Installation oder im Haartrockner auch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit maximalem Bemessungsdifferenzstrom von 10 mA eingesetzt werden können. Auch dadurch könnte das Niveau der Sicherheit ganz allgemein und speziell für die badenden Personen erhöht werden.?