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Leseranfrage

Mindestgangbreiten von Fluchtwegen

Ausgabe 9/2012

Zum Thema „Freier Mindestdurchgang in Fluchtrichtung“ sehe ich mich mit dem folgenden Sachverhalt konfrontiert: In einem neu zu erbauenden Schalthaus werden sich zwei NS-Schaltanlagen (500 V sowie 400 V) gegenüberstehen. Auf Seite 4 in der alten Fassung von DIN VDE 0100-729 (VDE 0100- 729) vom November 1986 ist folgende Anmerkung enthalten:

„3) Bei gegenüberliegenden Schaltanlagenfronten wird nur auf einer Seite mit Einengung durch offene Türen (d. h. mit Türen, die nicht in Fluchtrichtung zuschlagen) gerechnet.“

Diese Anmerkung ist in der aktuellen Ausgabe der DIN VDE 0100-729 (VDE 0100- 729):2010-02 nicht mehr vorhanden. Im EP 06-2010 [2], wird im Kommentar zur neuen Fassung der Norm davon ausgegangen, dassauch mit der neuen Fassung der Sachverhalt (Anmerkung 3) bei der Schaltanlagenaufstellung beibehalten wird (siehe Bild 2 auf Seite 531 von [2]).

Ist es richtig, die Anmerkung 3) aus der alten Norm weiterhin anzuwenden? Dadurch wird der umbaute Raum des Schalthauses kleiner.

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