Mindestgangbreiten von Fluchtwegen
Zum Thema „Freier Mindestdurchgang in
Fluchtrichtung“ sehe ich mich mit dem
folgenden Sachverhalt konfrontiert: In einem
neu zu erbauenden Schalthaus werden sich
zwei NS-Schaltanlagen (500 V sowie 400 V)
gegenüberstehen. Auf Seite 4 in der alten
Fassung von DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-
729) vom November 1986 ist folgende Anmerkung
enthalten:
„3) Bei gegenüberliegenden Schaltanlagenfronten
wird nur auf einer Seite mit Einengung
durch offene Türen (d. h. mit Türen, die nicht
in Fluchtrichtung zuschlagen) gerechnet.“
Diese Anmerkung ist in der aktuellen Ausgabe
der DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-
729):2010-02 nicht mehr vorhanden. Im EP
06-2010 [2], wird im Kommentar zur neuen
Fassung der Norm davon ausgegangen, dassauch mit der neuen Fassung der Sachverhalt
(Anmerkung 3) bei der Schaltanlagenaufstellung
beibehalten wird (siehe Bild 2 auf
Seite 531 von [2]).
Ist es richtig, die Anmerkung 3) aus der
alten Norm weiterhin anzuwenden? Dadurch
wird der umbaute Raum des Schalthauses
kleiner.