Energieeinsparung via Spannungsabsenkung
Auf der Suche nach Energieeinsparmöglichkeiten
sind wir als wasserwirtschaftliches
Unternehmen auf mehrere Firmen gestoßen,
die spezielle „Energiesparanlagen“
auf Basis von Transformatoren anbieten. Diese
sollen zwischen Zählerplatz und Verbraucher
geschaltet werden und dann die Versorgungsspannung
auf einen nach DIN IEC 60038 noch
zulässigen Wert von 211 V statt 230 V senken
sowie stabilisieren.
- Ist die Absenkung der Spannung wirklich regelkonform?
- Sind dadurch tatsächlich gravierende Einsparungen möglich (Eigenverbrauch des Trafos, Verhalten von Motoren)?
- Wenn die Spannungssenkung zulässig ist, müssen dann nicht Beleuchtungsanlagen (Mindestbeleuchtungsstärke) und Kabelquerschnitte (höherer Motorstrom bei niedrigerer Spannung) überprüft und ggf. geändert werden?
Es ist schwierig, hierzu eine konkrete Aussage
bezüglich Sinn, Zweck und Einsparpotential
zu treffen, da aus meiner Sicht noch
zu wenig Erfahrungen vorliegen. Außerdem
müsste die vorhandene elektrische Anlagen
dazu ganz genau daraufhin analysiert werden,
ob sie hierfür geeignet ist.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass es in den
VDE-Bestimmungen weder eine positive noch
eine negative Festlegung zu einer „Spannungsabsenkung“
gibt, da eine Spannungsabsenkung
normalerweise nicht sicherheitsrelevant
ist. Ich betone „normalerweise“, weil
es natürlich durch eine zu geringe Spannung
schließlich auch zu Problemen kommen
kann.
Gefährlich kann die Situation z. B. werden,
wenn aufgrund einer zu niedrigen Spannung
der erforderliche Abschaltstrom für die
Schutzeinrichtungen zum Schutz durch automatische
Abschaltung der Stromversorgung
nicht mehr fl ießen kann. Dies gilt insbesondere,
so der vorgesehene Transformator eine
zusätzliche Impedanz im fehlerbehafteten
Stromkreis darstellt. Dieses Problem lässt
sich aber durch Verwendung von Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs)
sicher leicht lösen.
Aber es ist richtig, dass die Nennversorgungsspannung,
die der Netzbetreiber
zur Verfügung stellt, gemäß
DIN EN 60038 (VDE 0175) [1]
eine Schwankung von ± 10 % (nun
wieder die „alte“ Toleranz) aufweisen
darf – d. h. bezogen auf die
üblichen 230 V/400 V darf also die Spannung zwischen Außen- und Neutralleiter
zwischen 207 V und 253 V bzw. zwischen
zwei Außenleitern zwischen 360 V und 440 V
liegen.
In [1] wird aber auch darauf hingewiesen, dass
diese Spannungswerte als Bezugswerte für
Betriebsmittel dienen sollen – d. h. diese Norm
[1] richtet sich an die Produktkomitees, die
diese Toleranzen bei ihren Festlegungen in
den Betriebsmittelnormen berücksichtigen
sollten. Dabei ist zu beachten, dass zusätzlich
zu der an der Übergabestelle vom Netzbetreiber
an den Kunden auftretenden Spannungen
auch noch die Spannungsfälle innerhalb
der Verbraucheranlagen zu berücksichtigen
sind.
Auch wenn der Abschnitt 525.1 von DIN VDE
0100-520 (VDE 0100-520) [2] sich immer
noch „in Bearbeitung“ befi ndet, so gibt es
jedoch die Empfehlung, dass der Spannungsfall
vom Schnittpunkt zwischen Verteilungsnetz
und Anschlusspunkt eines elektrischen Verbrauchsmittels
(Steckdose oder Gerät) nicht
größer als 4 % der Netznennspannung sein
sollte. Bei der Spannung von minimal 207 V
(bzw. 211 V, wie vom Anfragenden angeführt)
würde dann am Verbraucher nur noch eine
Spannung von 207 V – 9,2 V = 197,8 V (bzw.
im vorliegenden Fall 211 V – 9,2 V = 201,8 V)
bzw. zwischen den Außenleitern
360 V – 16 V = 344 V anstehen – sofern der
Elektriker die 4 % bezogen auf 230 V ausnutzt.
Eine solch niedrige Spannung kann aber dazu
führen, dass einige Betriebsmittel/Verbrauchsmittel
nicht mehr richtig funktionieren.
So gilt z. B., dass nach Abschnitt 4.3.2 von
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [3] eine vom
Hersteller gelieferte Maschine (elektrische
Ausrüstung) nur dann bestimmungsgemäß
funktionieren muss, wenn die Dauerbetriebsspannung
zwischen 90 % und 110 % der
Nennspannung beträgt. Auch bei Elektromotoren
kann die vorgesehene Spannungsreduzierung
dazu führen, dass diese nicht mehr ihr
Nennmoment erreichen können. Aus dem Bild
11 von Abschnitt 7.2 der DIN EN 60034-1
(VDE 0530-1) [4] ist zu erkennen, dass Motoren
nur zwischen 95 % und 105 % der Bemessungsspannung
ihr Nennmoment erfüllen
müssen.
Somit muss dies ggf. durch die Regelung
der Spannungsreduzierungseinheit berücksichtigt
werden. Damit dürfte dann aber
auch die Einsparung wesentlich geringer
ausfallen.
Erfreulicherweise lässt sich aus der vom Anfragenden
beigefügten Broschüre entnehmen,
dass man nicht einfach mal die Spannung in
einer elektrischen Anlage reduzieren kann,
sondern dass erst durch Messung und sorgfältige
Analyse der Messergebnisse unter
Einbeziehung der Verbrauchsgewohnheiten
die maximal mögliche Spannungsreduzierung
vorgenommen wird.
Zu 1: Wie zuvor bereits ausgeführt, gibt es in
den VDE-Bestimmungen diesbezüglich keine
Festlegungen.
Zu 2: Wie ebenfalls zuvor ausgeführt, fehlen
mir hierzu entsprechende Daten derartiger
Anlagen. Ich selbst habe allerdings gewisse
Bedenken, da die Verlustleistung des Transformators
– die auch im Leerlauf, d. h. ohne
eingeschaltete Verbraucher vorhanden sein
wird – nicht vernachlässigt werden darf.
Außerdem hatte ich ja bereits darauf hingewiesen,
dass es bei Motoren oder elektrischen
Maschinenausrüstungen Probleme geben
kann.
Zu 3: Was die Beleuchtungsanlagen betrifft,
wird in der Broschüre zu der Anlage für die
Absenkung der Spannung ja ausgesagt, dass
sich nur eine geringe Reduzierung (ca. 6 % bis
8 %) der Beleuchtungsstärke ergibt, was ich
aus meinem Wissen heraus nicht bestätigen
möchte. Diese Reduzierung kann aber in den
Fällen, in denen eine Mindestbeleuchtungsstärke
gefordert wird (z. B. an Arbeitsplätzen),
gravierend sein.
Was die Kabel-/Leiter-Querschnitte betrifft,
sei angemerkt, dass sich die Impedanz der
Kabel und Leitungen sowie der Widerstand
der Verbrauchsmittel durch eine Absenkung
der Spannung ja nicht verändert. Somit ergibt
sich bei gleichem Widerstand und einer kleineren
Spannung ein kleinerer Strom, was
letztlich mit für die Leistungsreduzierung ausschlaggebend
ist. Damit dürften die Querschnitte
nicht überlastet sein. Nur die zuvor
bereits angeführte Problematik der Abschaltbedingung
kann dann, aufgrund des geringeren
Stroms, zutreffend sein. Bei den Motoren
kann es aber durch die längere Anlaufdauer
zu einer Überhitzung kommen.
DIN EN 60038 (VDE 0175):2012-04 CENELEC-Normspannungen.
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmitteln; Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007- 06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
DIN EN 60034-1 (VDE 0530-1):2011-02 Drehende elektrische Maschinen Teil 1: Bemessung und Betriebsverhalten.