Skip to main content
Leseranfrage

Schutzarten und Schutzmaßnahmen bei Aufzugsanlagen

Ausgabe 10/2012

Wir betreiben in einer größeren Liegenschaft (Behindertenzentrum) etwa 80 Aufzugsanlagen, die jährlich von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Die Wartung und Beseitigung von Störungen wird zum größten Teil von der betriebseigenen Elektrowerkstatt ausgeführt

Bei der letzten Prüfung durch die ZÜS wurde der fehlende Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach TRBS 1201 Teil 4, Abschnitt 12, bemängelt. Der Nachweis soll von der betriebseigenen Elektrowerkstatt in Form eines Prüfprotokolls erbracht werden.Welche Prüfgrundlagen sind hier zugrunde zu legen?

  1. Welche Prüfgrundlagen sind hier zugrunde zu legen?
  2. Welche Schutzart ist im Aufzugsschacht bzw. Aufzugsmaschinenraum erforderlich?
  3. Ist die Erdung der Laufschienen erforderlich (teilweise ist Blitzschutz vorhanden)?
  4. Die Anlagen sind zum Teil etwa 40 Jahre alt. Wie sind Abweichungen zum aktuellen Stand der Vorschriften zu beurteilen (Bestandsschutz für Leitungseinführung ohne Abdichtung und Zugentlastung, Leiterkennzeichnung ohne eine Unterscheidung zwischen Haupt-, Steuer- sowie Fremdspannungsstromkreis, fehlender Steuertrafo, fehlender Berührungsschutz)?
  5. Wie sind Wartungssteckdosen im Schacht bzw. im Fahrkorbdach hinsichtlich der Notwendigkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 20 mA zu beurteilen?

Da die beschriebenen Anlagen fast störungsfrei funktionieren, jährlich von der ZÜS geprüft wurden und bislang keine den elektrotechnischen Teil betreffenden Mängel festgestellt wurden, hat der Betreiber wenig Verständnis für umfangreiche technische Nachrüstungen.

Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent