Schutzarten und Schutzmaßnahmen bei Aufzugsanlagen
Wir betreiben in einer größeren Liegenschaft
(Behindertenzentrum) etwa 80
Aufzugsanlagen, die jährlich von einer zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft
werden. Die Wartung und Beseitigung von
Störungen wird zum größten Teil von der
betriebseigenen Elektrowerkstatt ausgeführt
Bei der letzten Prüfung durch die ZÜS wurde
der fehlende Nachweis über den ordnungsgemäßen
Zustand der elektrischen Anlagen
und Betriebsmittel nach TRBS 1201 Teil 4,
Abschnitt 12, bemängelt. Der Nachweis soll
von der betriebseigenen Elektrowerkstatt in
Form eines Prüfprotokolls erbracht werden.Welche Prüfgrundlagen sind hier zugrunde
zu legen?
- Welche Prüfgrundlagen sind hier zugrunde zu legen?
- Welche Schutzart ist im Aufzugsschacht bzw. Aufzugsmaschinenraum erforderlich?
- Ist die Erdung der Laufschienen erforderlich (teilweise ist Blitzschutz vorhanden)?
- Die Anlagen sind zum Teil etwa 40 Jahre alt. Wie sind Abweichungen zum aktuellen Stand der Vorschriften zu beurteilen (Bestandsschutz für Leitungseinführung ohne Abdichtung und Zugentlastung, Leiterkennzeichnung ohne eine Unterscheidung zwischen Haupt-, Steuer- sowie Fremdspannungsstromkreis, fehlender Steuertrafo, fehlender Berührungsschutz)?
- Wie sind Wartungssteckdosen im Schacht bzw. im Fahrkorbdach hinsichtlich der Notwendigkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 20 mA zu beurteilen?
Da die beschriebenen Anlagen fast störungsfrei funktionieren, jährlich von der ZÜS geprüft wurden und bislang keine den elektrotechnischen Teil betreffenden Mängel festgestellt wurden, hat der Betreiber wenig Verständnis für umfangreiche technische Nachrüstungen.