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Leseranfrage

Erdung von Antennenanlagen an Gebäuden ohne Blitzschutzanlage

Ausgabe 10/2012

Vor dem Hintergrund der Analogabschaltung von Sat-TV stellt sich mir die Frage nach der korrekten Erdung bzw. dem korrekten Potentialausgleich. Ich legte bisher immer eine Leitung (16 mm²) von der Hauptpotentialausgleichsschiene zu dem Antennenmast. Von dort führte ich dann eine Leitung (6 mm²) zu einem Erdungswinkel, an dem ich die Antennenleitungen und ggf. den Multischalter zwecks Potentialausgleich mit angeschlossen habe. Bislang war ich der Auffassung, dass diese Methode ausreicht und korrekt sei. Nun lese ich in einer Vorschrift bezüglich „separater Antennenerdungen“ von einem Kreuzerder, der sowohl direkt mit einer Leitung (16 mm²) zum Mast, als auch mit einer weiteren Leitung (16 mm²) zur Hauptpotentialausgleichsschiene verbunden ist. Die Leitung (16 mm²) von der Hauptpotentialausgleichsschiene zum Mast könne gegebenenfalls entfallen.

Ist es wirklich erforderlich, einen separaten Erder zu setzen?

Muss für den Potentialausgleich auch eine Leitung mit 16 mm² verwendet werden?

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