Erdung von Antennenanlagen an Gebäuden ohne Blitzschutzanlage
Vor dem Hintergrund der Analogabschaltung
von Sat-TV stellt sich mir die Frage
nach der korrekten Erdung bzw. dem korrekten
Potentialausgleich. Ich legte bisher immer
eine Leitung (16 mm²) von der Hauptpotentialausgleichsschiene
zu dem Antennenmast.
Von dort führte ich dann eine Leitung (6 mm²)
zu einem Erdungswinkel, an dem ich die Antennenleitungen
und ggf. den Multischalter
zwecks Potentialausgleich mit angeschlossen
habe. Bislang war ich der Auffassung, dass
diese Methode ausreicht und korrekt sei. Nun
lese ich in einer Vorschrift bezüglich „separater
Antennenerdungen“ von einem Kreuzerder,
der sowohl direkt mit einer Leitung
(16 mm²) zum Mast, als auch mit einer weiteren
Leitung (16 mm²) zur Hauptpotentialausgleichsschiene
verbunden ist. Die Leitung
(16 mm²) von der Hauptpotentialausgleichsschiene
zum Mast könne gegebenenfalls
entfallen.
Ist es wirklich erforderlich, einen separaten
Erder zu setzen?
Muss für den Potentialausgleich auch eine
Leitung mit 16 mm² verwendet werden?