Reihenfolge der fünf Sicherheitsregeln
Die vierte Sicherheitsregel „Erden und
Kurzschließen“ an der Abschaltstelle
kommt bei Spannungen > 1 000 V zwingend
zur Anwendung. Wenn das Erden und Kurzschließen
nicht durch in die Schaltanlage
eingebaute Erdungsschalter erfolgen kann,
muss dies mit einer geeigneten, bei hohen
Kurzschlussströmen sehr schweren und unhandlichen
Erdungs- und Kurzschließvorrichtung
ausgeführt werden (siehe VDE 0683-100,
Ortveränderliche Geräte zum Erden oder Erden
und Kurzschließen).
Hierzu hat sich in unserem Betrieb folgende
Frage ergeben: Wenn alle Schaltanlagen
oder Sammelschienenführungen, an denen
im freigeschalteten Zustand gearbeitet
werden soll, gegenüber benachbarten weiter
in Betrieb befindlichen Anlagenteilen
so abgeschottet oder soweit entfernt sind,
dass ortsveränderliche Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen
ohne Gefährdung des
Personals eingebaut werden können, so ist
die Reihenfolge der fünf Sicherheitsregeln
praxisgerecht. Sind diese Voraussetzungen
nicht gegeben, kann bei bestimmten Anlagen
das Anbringen der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung
zu einem Arbeiten in der
Nähe unter Spannung stehender Teile führen.
Praktisch besteht dann immer die Möglichkeit,
bei dem Hantieren mit der isolierenden
Erdungsstange und der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung
in die benachbarte Gefahrenzone
einzudringen oder gar spannungsführende
Teile zu berühren. Deshalb zweifle ich
daran, dass die Sicherheitsregel „Erden und
Kurzschließen“ an die vierte Stelle der fünf
Sicherheitsregeln gehört.
Warum fordert man die Praktiker nicht durch
ein Austauschen der jetzt vierten und fünften
Regel auf, immer erst über ein Abdecken
eventuell vorhandener, benachbarter, unter
Spannung stehender Teile nachzudenken,
bevor man erdet und kurzschließt?