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Leseranfrage

Reihenfolge der fünf Sicherheitsregeln

Ausgabe 11/2012

Die vierte Sicherheitsregel „Erden und Kurzschließen“ an der Abschaltstelle kommt bei Spannungen > 1 000 V zwingend zur Anwendung. Wenn das Erden und Kurzschließen nicht durch in die Schaltanlage eingebaute Erdungsschalter erfolgen kann, muss dies mit einer geeigneten, bei hohen Kurzschlussströmen sehr schweren und unhandlichen Erdungs- und Kurzschließvorrichtung ausgeführt werden (siehe VDE 0683-100, Ortveränderliche Geräte zum Erden oder Erden und Kurzschließen).

Hierzu hat sich in unserem Betrieb folgende Frage ergeben: Wenn alle Schaltanlagen oder Sammelschienenführungen, an denen im freigeschalteten Zustand gearbeitet werden soll, gegenüber benachbarten weiter in Betrieb befindlichen Anlagenteilen so abgeschottet oder soweit entfernt sind, dass ortsveränderliche Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen ohne Gefährdung des Personals eingebaut werden können, so ist die Reihenfolge der fünf Sicherheitsregeln praxisgerecht. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann bei bestimmten Anlagen das Anbringen der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung zu einem Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile führen. Praktisch besteht dann immer die Möglichkeit, bei dem Hantieren mit der isolierenden Erdungsstange und der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung in die benachbarte Gefahrenzone einzudringen oder gar spannungsführende Teile zu berühren. Deshalb zweifle ich daran, dass die Sicherheitsregel „Erden und Kurzschließen“ an die vierte Stelle der fünf Sicherheitsregeln gehört.

Warum fordert man die Praktiker nicht durch ein Austauschen der jetzt vierten und fünften Regel auf, immer erst über ein Abdecken eventuell vorhandener, benachbarter, unter Spannung stehender Teile nachzudenken, bevor man erdet und kurzschließt?

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