Blitzschutz für ein Gebäude mit einem begehbaren Dach
Ausgabe 12/2012
Für das begehbare Dach einer in Hanglage
errichteteten ehemaligen Pumpstation
(13 m Durchmesser, 10 m Höhe) ist ein
äußerer Blitzschutz gemäß Blitzschutzklasse
III vorgesehen. Dafür sollen drei Ableitungen
im Inneren des Gebäudes verlegt
werden. Das Dach schließt höhenmäßig mit
dem umgebenden Gelände ab und ist durch
ein 1,30 m hohes Geländer umfasst. Es soll
durch Personen (Touristen) begangen werden
können. Darüber hinaus ist geplant, neben
dem Edelstahl-Geländer in Richtung Dachmitte
Einbauleuchten zu installieren.
- Lässt sich das umfassende Geländer als Fangeinrichtung für das Gebäude nutzen?
- Da eine Errichtung von Fangstangen möglichst vermieden werden soll, ist das Anbringen eines Verbotsschild vorgesehen, auf dem zu lesen ist, dass die Plattform bei Gewitter nicht betreten werden darf. Ist ein solches Vorgehen zulässig?
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