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Leseranfrage

Abweichende Messergebnisse von Wandler- und Drehstrom-Zählern

Ausgabe 3/2013

Bei einem unserer Kunden ist an der NSHV (Trafoeinspeisung) ein Feld mit einer

Wandlermessung und einem Abgang vorhanden. Von dem Abgang gehen 2 x NYY 4 x 70 mm² mit jeweils 150 m Leitungslänge zu der Unterverteilung des Kunden. Dort sind drei Schränke (je zehn Zähler, jedoch nicht alle bestückt) mit einer Sammelschiene verbunden. Nun wird eine Leitung links an einem Schrank und eine weitere Leitung rechts an einem anderen Schrank angeschlossen. Die gesamte Abrechnung dieser Anlage erfolgt intern über den Wandlerzähler. Der Kunde hat in den Schränken aber eigene Drehstrom-Zähler verbaut, um die einzelnen Stränge mit den Mietern zu verrechnen. Nun hat unser Kunde alle von den Drehstrom-Zählern gemessenen Verbräuche addiert und sein Ergebnis mit den Werten des Wandlerzählers verglichen. Dabei ergab sich ein Unterschied von etwa 8 % zwischen den Werten. In der Summe sind das rund 20 000 kWh im Jahr. Der Wandlerzähler

zeigt mehr an als die gesamten Drehstrom-Zähler.

Wie lässt sich die Differenz erklären, haben wir vielleicht einen zu geringen Querschnitt für die Leitungslänge gewählt?

Aus der Anfrage schließe ich, dass es sich um eine elektrische Anlage mit einer Übergabestation und mit einer niederspannungsseitigen Wandlermessung als Hauptzähler handelt. Über diesen Hauptzähler wird der Energieverbrauch der Anlage mit dem Stromlieferanten abgerechnet und über nachgeschaltete private Untermessstellen werden Mieter versorgt und verrechnet.
Eichung. Auch für die Weiterverrechnung von elektrischer Energie mittels Unterzähler gilt, dass diese Zähler geeicht sein müssen. Die Landesämter für
Mess- und Eichwesen geben zu der Eichpflicht für Elektrizitätszähler nachfolgende
Hinweise:

  • Messgeräte zur Bestimmung der elektrischen Energie unterliegen der Eichpflicht, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden oder so eingebaut sind, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können.
  • Davon betroffen sind nicht nur Elektrizitätszähler der Versorgungsunternehmen, sondern auch solche Messgeräte, über die Energie gegen Entgelt zwischen zwei Vertragsparteien abgerechnet wird.
  • Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Für dienoch häufig vorkommenden mechanischen Zählerbauarten beträgt die Gültigkeitsdauer der Ersteichung 16 Jahre. Sie kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen für diese Zählerbauarten um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Es gilt also, zunächst einmal zu prüfen, ob die verwendeten Unterzähler diese Bedingungen noch erfüllen und sichergestellt ist, dass sie noch ordnungsgemäß, d.h. in den eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen arbeiten. Die Dauer der Eichgültigkeit lässt sich an den Plomben am Zähler ablesen.
Eigenverbrauch. Zähler müssen so geschaltet sein, dass durch sie die zum Betrieb der Messeinrichtung notwendige Energie nicht erfasst wird und somit nicht zu Lasten des Kunden fällt. Werden allerdings, wie in dem hier geschilderten Fall, die Zähler für die einzelnen Mieter als Unterzähler zu einer zentralen Messeinrichtung betrieben, also in Reihe geschaltet, wird zwar nicht der Eigenverbrauch des Hauptzählers erfasst, wohl aber durch den Hauptzähler der Eigenverbrauch der nachgeschalteten Unterzähler. Damit ergibt sich zwangsläufig eine Abweichung zwischen der Summe der einzeln ablesbaren Verbräuche der Unterzähler und des Hauptzählers. Laut Herstellerangaben liegt die Leistungsaufnahme eines elektromechanischen Zählers im Betrieb bei etwa 1 W je Phase. Bei einem Drehstromzähler kann sich damit pro Stunde ein Eigenenergieverbrauch von rund 3 Wh ergeben. So kann ein einzelner Zähler, der 24 Stunden in Betrieb ist, einen Eigenverbrauch von 26,28 kWh pro Jahr erreichen. Abhängig von der Anzahl der in einer Anlage installierten Zähler summiert sich dieser Eigenverbrauch. Bei 10 Unterzählern kann sich also ein Eigenverbrauch von 262,8 kWh pro Jahr ergeben. Zusätzlich treten natürlich auch Leitungsverluste zwischen Haupt- und Unterzählern auf, welche abhängig von der Leistung, der Länge und dem Querschnitt der Kabel sind. Diese Leitungsverluste sollten jedoch bei richtiger Dimensionierung der Leiterquerschnitte vernachlässigbar sein.
Weitere mögliche Ursache für die Abweichung der gemessenen Stromverbräuche könnte auch ein Fehler in der elektrischen Anlage sein. So kann ein eventuell vorliegender unvollkommener Erdschluss irgendwo zwischen der Hauptmessung und den Unterzählern zu einem zusätzlichen Energieverlust führen. Erdschlüsse mit Übergangswiderständen führen nicht zwangsläufig zum Auslösen der vorgeschalteten Überstrom-Schutzorgane. Solche unerkannten Fehler können die Ursache von Bränden sein. Eine Überprüfung der elektrischen Anlage einschließlich der Unterzähler kann daher sinnvoll sein und sollte regelmäßig
durchgeführt werden.