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Leseranfrage

Elektroinstallation in Kälte- und Kühlanlagen

Ausgabe 3/2013

Wir haben die Elektroinstallation im Kühllager eines Supermarkts ausgeführt. Bei

der Abnahme wurde vom Sachverständigen des Kunden bemängelt, dass die Magnetventilspulen der Kühlzellen in dem Lager über eine starre Leitung (NYM) angeschlossen sind. Dies sei nicht zulässig, da ortsveränderliche und zudem thermisch belastete Verbraucher mit flexiblen Leitungen anzuschließen wären. Es wurde eine Spulentemperatur von 62 °C gemessen. Bislang habe ich fest installierte Ventile nicht als ortsveränderlich eingestuft. Die thermische Belastung des Kabels am Anschlusspunkt liegt unter der für NYM-Kabel bekannten maximal zulässigen Temperatur von 70 °C.

Ist die Bemängelung dennoch berechtigt?

Zudem wurde beanstandet, dass die Kabeleinführung der Zuleitung am Schaltschrank für die Kältetechnik nicht vollständig verschlossen ist. Die Kabel sind im Schrank

fachgerecht mit Zugentlastung montiert.  Aufstellungsort des Schaltschranks ist der

Lagerraum des Supermarkts.

Gibt es außer den IP-Anforderungen noch weitere Vorgaben, die bei Kabeleinführungen berücksichtigt werden müssen?

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