Einschränkungen der normativen Vorgaben für den Fehlerschutz
Ausgabe 5/2013
Laut dem Abschnitt 411.3.3 der Norm DIN VDE 0100-410 ist für Steckdosen mit
einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) vorzusehen, für größere Steckdosenstromkreisen (z. B. 32 A oder 64 A) jedoch
nicht mehr.
Wieso gibt es in der Norm die Einschränkung auf Steckdosen mit 20 A Bemessungsstrom, obwohl bei den Steckdosen mit höheren Bemessungsströmen als 20 A im Fehlerfall doch mindestens die gleiche Gefährdung besteht?
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