Schalten eines zum N-Leiter umgewidmeten grün-gelben Leiters
Die in dem Beitrag [1] erwähnte Nutzung des grün-gelben Leiter als reinen N-Leiter (der PE wird durch einen örtlichen Erder hergestellt) kenne ich aus persönlicher Erfahrung. In einem mir bekannten ehemaligen landwirtschaftlichen
Betrieb war dies der Fall. Einspeisung vom Netzbetreiber als TN-CNetz, danach weitergeführt als TT-System mit grün-gelbem N-Leiter. Dieser war an keiner Stelle blau markiert. Zwischen Zähler und Hauptverteiler ist ein Schalter für eine
Notstromeinspeisung zwischengeschaltet. Der grün-gelbe N-Leiter wird damit auch
mitgeschaltet, was ihm die Funktion eines PEN-Leiters „raubte“. In den Unterverteilungen (UV) von den angeschlossenen Gebäuden ist dieser Umstand nicht erkennbar. So hatte nun ein Elektroinstallateur (vom Mieter der Halle beauftragt) inzwischen eine 4-adrige Leitung zu einer weiteren von ihm errichteten
UV gelegt – also an dieser Stelle ein TN-C-Netz daraus gemacht. Um dieses von
mir erkannte Sicherheitsproblem mit dem geschalteten grün-gelben Leiter zu beheben, habe ich diesen in der Hauptverteilung nach dem Notstromschalter durch eine zusätzliche Verbindung zu der PA-Schiene in einen PEN-Leiter umgewandelt und somit ein TN-C-Netz hin zu den anderen Gebäuden realisiert.
Gibt es eine Norm, die das Schalten des zum N-Leiter umgewidmeten grün-gelben Leiters verbietet?
Zu den in [1] erwähnten Vorzügen des TT-Netzes möchte ich anmerken, dass diese
oftmals bei „modernen Anlagen“ mit ihren hohen Ableitströmen (aufgrund primitiver Netzfilter) nicht mehr zutrifft. Dieses Problem verschont allerdings auch das TN-S-Netz nicht.