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Leseranfrage

Schalten eines zum N-Leiter umgewidmeten grün-gelben Leiters

Ausgabe 6/2013

Die in dem Beitrag [1] erwähnte Nutzung des grün-gelben Leiter als reinen N-Leiter (der PE wird durch einen örtlichen Erder hergestellt) kenne ich aus persönlicher Erfahrung. In einem mir bekannten ehemaligen landwirtschaftlichen

Betrieb war dies der Fall. Einspeisung vom Netzbetreiber als TN-CNetz, danach weitergeführt als TT-System mit grün-gelbem N-Leiter. Dieser war an keiner Stelle blau markiert. Zwischen Zähler und Hauptverteiler ist ein Schalter für eine

Notstromeinspeisung zwischengeschaltet. Der grün-gelbe N-Leiter wird damit auch

mitgeschaltet, was ihm die Funktion eines PEN-Leiters „raubte“. In den Unterverteilungen (UV) von den angeschlossenen Gebäuden ist dieser Umstand nicht erkennbar. So hatte nun ein Elektroinstallateur (vom Mieter der Halle beauftragt) inzwischen eine 4-adrige Leitung zu einer weiteren von ihm errichteten

UV gelegt – also an dieser Stelle ein TN-C-Netz daraus gemacht. Um dieses von

mir erkannte Sicherheitsproblem mit dem geschalteten grün-gelben Leiter zu beheben, habe ich diesen in der Hauptverteilung nach dem Notstromschalter durch eine zusätzliche Verbindung zu der PA-Schiene in einen PEN-Leiter umgewandelt und somit ein TN-C-Netz hin zu den anderen Gebäuden realisiert.

Gibt es eine Norm, die das Schalten des zum N-Leiter umgewidmeten grün-gelben Leiters verbietet?

Zu den in [1] erwähnten Vorzügen des TT-Netzes möchte ich anmerken, dass diese

oftmals bei „modernen Anlagen“ mit ihren hohen Ableitströmen (aufgrund primitiver Netzfilter) nicht mehr zutrifft. Dieses Problem verschont allerdings auch das TN-S-Netz nicht.

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