Planung und Errichtung von Hauptstromversorgungssystemen
Ausgabe 8/2013
Wir sollen eine Berliner Hochhaussiedlung (Vattenfall) komplett neu installieren. Dies beinhaltet die komplette Hauptstromver-sorgung. Nun stützt sich der Planer auf die TAB NS NOrd 2012 (S. 12) und meint, dass die Ausführung der Elektroanlage nur in neu errichteten Gebäuden fünfpolig sein muss. Das betreffende Gebäude ist nun aber nicht neu errichtet. Allerdings wird die Elektroanlage komplett neu installiert.
Sollen wir die Leitungen nun vierpolig oder fünfpolig vorsehen?
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