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Leseranfrage

Vorsehen von Rauchwarnmeldern

Ausgabe 9/2013

In einem kürzlich veröffentlichten Beitrag [1] wurde über den Rauchwarnmelder (RWM) berichtet. Das Szenario der Rauchausbreitung über Entlüftungseinrichtungen, z. B. in innenliegenden WCs (Gäste-WC) bzw. innenliegenden Bädern und Duschen, wurde in unserem Planungsbüro heiß diskutiert. Folgendes Zitat war der Anstoß hierfür:

„... Brennt es in einer tiefer gelegenen Wohnung, verteilt sich der entstehende Rauch über diese Schächte von Etage zu Etage …“

Gemäß den gültigen Bauvorschriften sind Wohnungen als in sich geschlossener Brandbereich zu betrachten und gegenüber anderen Wohneinheiten und Treppenhäusern brandschutztechnisch zu schotten. Gemäß den aktuell gültigen Vorschriften für Lüftungsanlagen sind somit Brandschutzklappen mit Signalisierung auf die Kenngröße „Rauch“ zwischen den Etagen einzubauen. Auf den Einbau von Brandschutzklappen kann dann verzichtet werden, wenn der Lüftungskanal als L90 ausgebildet und an all seinen Ein- und Austrittsöffnungen mit entsprechenden Brandschutzklappen versehen wird. Sind Lüftungsanlagen also gemäß dieser Anforderungen errichtet worden, kann sich Rauch nicht von Etage zu Etage ausbreiten. Da wir gerade für den Bau von Schul- und Beherbergungsstätten diesbezüglich oft gefragt werden, hätten wir gern eine Antwort parat.

Ist eine nach aktuellen Vorschriften errichtete Lüftungsanlage immer in der Lage, eine Rauchausbreitung zu verhindern oder sollten zur Sicherheit zusätzlich Rauchwarnmelder vorgesehen werden?

Der Anfragende hat mit seinen Ausführungen zu den aktuell gültigen Bauvorschriften Recht – allerdings nur dann, wenn es sich tatsächlich um Neubauten oder um Umbauten handelt, die aufgrund des Umfangs der Maßnahmen bzw. einer Baugenehmigungspflicht ihren „Bestandsschutz“ verlieren.
Das große Problem, das im letzten Absatz des Beitrags [1] dargestellt ist, betrifft aber die Bestandsbauten. Mir ist kein verbindliches Regelwerk bekannt, gemäß dem Bestandsbauten in diesem Punkt generell anzupassen wären. In den 1960er und 1970er Jahren wurde so gebaut – und zwar im großen Stil. Die geschilderte Problematik ist somit in einer Vielzahl von Gebäuden heute immer noch zu finden. Alleine in meinem Wohnort Troisdorf kann von mehreren hundert Gebäuden mit derartigen Lüftungsanlagen ausgegangen werden.
Die beiden Beispiele in Bild 3 des Beitrags [1] sind in einer verhältnismäßig kleinen Wohnanlage mit rund 20 Häusern (jeweils zwischen vier und sechs Etagen und insgesamt etwa 250 Wohnungen) zu finden. Die Eigentümer solcher Objekte zählen meist auch noch zu den „beratungsresistenten“ Menschen, die eine Gefährdung nicht sehen wollen, weil damit kein Gewinn zu erzielen ist.
Dementsprechend soll das Ziel des letzten Absatzes in [1] auch sein, diejenigen, die sich mit der Thematik der RWM befassen, darauf aufmerksam zu machen, dass Wohnungen immer als Ganzes zu betrachten sind – mit allen eventuell vorhandenen Gefährdungen und Risiken. Außerdem soll eine Sensibilität dafür entwickelt werden, dass allgemein verbreitete Aussagen, wie „keine RWM in Küchen, Bädern, WCs etc.“ immer mit der notwendigen Skepsis zu betrachten sind, denn sie müssen nicht korrekt sein.
Das Thema (alte) Lüftungsschächte hätte bei entsprechendem Beitragsumfang sogar noch ausgeweitet werden können. Der von dem Anfragenden zitierte Satz bezieht sich auf eine ideale Situation, in der der Brandrauch nachoben steigt. Jeder kennt aber Wetterlagen, bei denen der Rauch aus einem Kamin nicht aufsteigt, sondern nach unten gedrückt wird. Die beschriebenen Lüftungsschächte sind aber nicht einmal als Kamin ausgelegt.
Sollte es also bei der zuvor beschreibenen Wetterlage in der obersten Wohnung brennen, kann der Rauch nicht oder nur in geringem Umfang über den Lüftungsschacht nach oben abziehen: Dies bedeutet, dass sich der Rauch aufgrund seiner schnellen Volumenzunahme über die Schächte auch abwärts in tiefer gelegene Wohnungen ausbreiten wird.
Die in diesem ersten von vier Teilen [1] dargestellten Situationen sowie Feststellungen können nur exemplarisch sein und dienen vorrangig zum Anstoß, über die Thematik und die Auswirkungen nachzudenken.

Literatur:

Kraheck, A.: Rauchwarnmelder – Teil 1: Geschäft mit dem RWM. Meisterwissen; Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 6; S. 427–429.