Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Ausgabe 10/2013
Wir sind ein Unternehmen, das Möbel herstellt und Gebäude damit ausstattet. Die dabei anfallenden Elektroarbeiten werden vom Montageleiter ausgeführt, der zu diesem Zweck als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausgebildet wurde. Der besagte Montageleiter ist jetzt im Innendienst tätig. Ich möchte ihn als befähigte Person für das Prüfen unserer elektrischen Geräte einsetzen. Der bisher dafür zuständige Elektromeister, dessen Betrieb auch unsere Elektroanlagen betreut, ist der Auffassung, dass dies nicht zulässig ist.
Besteht die Möglichkeit, den Montageleiter (EFK für festgelegte Tätigkeiten) als befähigte Person für das Prüfen von Elektrogeräten einzusetzen?
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