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Leseranfrage

Strombelastbarkeit und großer Prüfstrom von Sicherungen

Ausgabe 10/2013

Einer der Arbeitsschritte bei der Auswahl und Bemessung von Leitungen ist die Überprüfung des Schutzes gegen Überlast. Die dabei anzuwendende Auslöseregel besagt, dass der Auslösestrom der Überstromschutzeinrichtung, der innerhalb einer Stunde zur Auslösung führt, kleiner oder gleich dem 1,45-fachen der Strombelastbarkeit der betreffenden Leitung sein muss. Bei einer Verwendung von Sicherungseinsätzen gemäß DIN VDE 0636 ist diese Auslöseregel automatisch erfüllt, da der große Prüfstrom dieser Schmelzsicherungen dem 1,45-fachen des Bemessungsstroms der Schmelzsicherung entspricht. In älterer Fachliteratur wird mit höheren Faktoren für den großen Prüfstrom von Schmelzsicherungen gearbeitet, z. B. mit 1,75 bei einer 16-A-Schmelzsicherung. Eine Reduzierung des Bemessungsstroms der Schmelzsicherung oder eine Vergrößerung des Leiterquerschnitts war gegebenenfalls erforderlich. Zu diesem Sachverhalt habe ich zwei Fragen:

  1. Seit wann haben Schmelzsicherungen einen großen Prüfstrom, der dem 1,45-fachen des Bemessungsstroms entspricht?
  2. Wodurch lassen sich „alte“ und „neue“ Schmelzsicherungen unterscheiden?

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