CE-Kennzeichnung für errichtete Schaltgerätekombinationen
Ausgabe 11/2013
Muss der Elektrohandwerker eine Schaltgerätekombination, die er nach einer der beiden aktuell gültigen Normen VDE 0660-600-1 oder VDE 0660-500 baut, mit einem selbst vergebenen CE-Zeichen kennzeichnen und hierfür eine EG-Konformitätserklärung ausstellen?
Solche Verteiler werden bei uns für gewöhnlich aus Komponenten (Leitungsschutzschalter, RCDs, Schütze…) zusammengebaut, die jeweils bereits ein CE-Zeichen tragen. Bei den Schaltgerätekombinationen handelt es sich z. B. um Energieverteiler für die Gebäudeinstallation ober um Steuerschränke für Maschinen, die wir als Zulieferer für diverse Maschinenhersteller bauen.
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