Wiederholungsprüfung an ortsveränderlichen Gerätekombinationen
Ein mittelständisches Unternehmen mit Werkstätten und Büros hat mich damit beauftragt, die Wiederholungsprüfung aller ortsveränderlichen Geräte des Unternehmens durchzuführen. Bisher führte diese Prüfungen ein Mitarbeiter des Unternehmens (Betriebselektriker) durch. Der Betriebselektriker war jedoch von der Menge sowie wohl auch von der Artenvielfalt der zu prüfenden Geräte überfordert. In den Büros stieß ich auf die altbekannte „wilde Ansammmlung“ von Endgeräten aller Kategorien, Steckdosenleisten und anderen Verteilern. Dies ist auch hier infolge der fehlenden ortsfesten Anschlussmöglichkeiten entstanden. Angesichts dieser Situation wurde mein Auftrag präzisiert mit den Worten: „Hier haben wir immer alle Geräte der jeweiligen Gruppe ab ortsfester Steckdose gemeinsam geprüft. Das hat sich bewährt, machen Sie es bitte auch so.“
- Darf mir der Betriebselektriker, der vom Unternehmer mit der Abwicklung des Auftrags betraut wurde, vorgeben, wie ich zu prüfen habe? Wer trägt dann die Verantwortung für das Prüfergebnis?
- Gibt es Vorgaben für die Art und Weise, wie eine solche Gerätekombination bei einer Wiederholungsprüfung zu behandeln ist?