Messen des Schutzleiterwiderstands
Ausgabe 11/2013
Von einem Prüfgerätehersteller erhielt ich auf meine Frage, wie mit seinen Prüfgeräten der Schutzleiterwiderstand nach DIN VDE 0701/0702 zu messen sei, wenn der Prüfling keine berührbaren leitfähigen Teile besitzt, folgende Antwort:
„Normgerecht kann ein solches Gerät nicht geprüft werden, ohne das Gehäuse zu öffnen. Jeder Prüfer kann jedoch entscheiden, ob er es verantworten kann, in speziellen Fällen von der Norm abzuweichen. Um ruhigen Gewissens auf die Schutzleiterprüfung verzichten zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gerät muss ein GS-Zeichen besitzen oder an einem Netz mit einem FI-Schutzschalter (IΔN ≤ 30 mA) betrieben werden.
- Außerdem dürfen bei der Sichtprüfung keine Zugeständnisse gemacht werden.“
Ist diese Aussage des Messgeräteherstellers richtig?
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