Eignung von Verteilern für notwendige Flure
Im Zuge von Sanierungen in den Schulen im Land Brandenburg wollen wir auch Elektroverteilungen in notwendigen Fluren ersetzen. Nun haben wir diesbezüglich in der Brandenburgischen Leitungsanlagenrichtlinie unter Punkt 3.2.2 Folgendes entdeckt:
„... Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber... 2. notwendigen Fluren durch Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen.“
Auf Nachfrage bei einem Schaltschrankhersteller sagte dieser uns, dass ein solcher Verteiler nicht angeboten wird. Als einzige mögliche Lösung wurde auf ein E30-Brandschutzgehäuse oder eine E-30-Brandschutztür hingewiesen. Meiner Meinung nach erfüllen die alten DDR-Unterputzverteilungen (siehe Bild) die Anforderungen der LAR, da sie eine umlaufende Dichtung aufweisen, deren Baustoffklasse mir jedoch nicht bekannt ist. Wir überlegen nun, das „Innenleben“ einer solchen alten Verteilung zu demontieren und eine geschlossene neue Verteilung in deren Innenraum einzubauen.
Kann damit den Anforderungen der LAR entsprochen werden?