Potentialausgleich für Schirme von Glasfaserkabeln
Bei der Verlegung von Glasfaserleitungen für die optische SAT-ZF-Verteilung mit einem LNC wurden Fasern mit metallischem Schirm verwendet. Jedoch besteht keine elektrische Verbindung zwischen dem Schirm und den beidseitigen (FC-/PC-) Steckern. Ich bin der Meinung, dass die Faserschirme u. a. nach VDE 0855 in den Potentialausgleich eingebunden werden müssten.
Gibt es hierfür bereits Lösungen oder wird generell die Verlegung von Fasern ohne Metallschirm, wie auch schon lieferbar, vorgeschrieben?
Der Anfragende hat Recht! Die metallische Armierung einer Glasfaser erfordert bezüglich des Potentialausgleichs die gleiche Behandlung wie ein Koaxialkabe. Das ist aus der Sicht eines Technikers so offensichtlich, dass es verwundert, dies in einer Norm explizit regeln zu müssen. Die Aussagen von vielen Herstellern und Vertriebsunternehmen sind in dieser Hinsicht mehr als bedenklich!
Es wäre zu wünschen, dass im Draft IEC 60728/11 (als Ersatz für VDE 0855-1:2011-06 [1], zur Zeit aber wieder zurückgezogen) die Behandlung eines metallarmierten Glasfaserkabels, das aus der LPZ 0a (LPZ 0a = Blitzschutzzone mit der Möglichkeit direkter Blitzeinschläge und hoher elektromagnetischer Felder) ins Gebäudeinnere führt, eindeutig beschrieben wird, so wie auch bei dem Schirm eines Koaxialkabels die Einbeziehung in den Potentialausgleich gefordert ist. Ein Verzicht darauf ist meines Erachtens grob fahrlässig. Um die Vorzüge der galvanischen Trennung einer Glasfaser nutzen und unter Verzicht auf Potentialausgleichsmaßnahmen vorschriftengerecht installieren zu können, sollte man auf deren metallfreie Armierung achten. Es gibt genügend geeignte Produkte auf dem Markt. Natürlich muss bei der Stromversorgung des LNB über Koaxialkabel dessen Schirm in den Potentialausgleich einbezogen werden.
DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 Kabelnetze fu?r Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste Teil 11: Sicherheitsanforderungen.