Schutzerdung in Telefonanlagen
Der Hersteller einer TK-Anlage schreibt in seiner Montageanleitung Folgendes:
„Warnung: Elektrischer Schlag durch Berühren spannungsführender Leitungen! Schutzerden Sie die Systemboxen des Kommunikationssystems und eventuell verwendete Hauptverteiler und Patch-Panels durch separate Schutzleiter. Verbinden Sie die Systemboxen Ihres Kommunikationssystems, Ihren Hauptverteiler und Ihre Patch-Panels vor Inbetriebnahme und Anschluss der Telefone und Leitungen ordnungsgemäß mit dem Schutzleiter. Achten Sie auf eine geschützte Verlegung und Zugentlastung der Schutzleiter (Mindest-Leiterquerschnitt = 12 AWG/2,5 mm2). Können äußere Einflüsse auf einen Schutzleiter einwirken und ist eine geschützte Verlegung nicht möglich, ist für den Schutzleiter ein Leiterquerschnitt von 10 AWG/4 mm2 erforderlich...“
Jetzt gehen die Meinungen der Techniker über die Realisierung der Schutzerdung bei nicht vorhandener Potentialausgleichschiene (z. B.
bei Arztpraxen, Rechtsanwälten) im Telefonanlagenraum auseinander. Der eine holt die separate Schutzerde vom Schutzleiteranschluss einer Steckdose in der Nähe, der andere vom Schutzleiter einer Verteilerdose in der Nähe. Der nächste sagt, die Leitung muss von der Schutzleiterschiene der Unterverteilung zur Telefonanlage verlegt werden.
Wie lässt sich eine separate Schutzerdung normenkonform hergestellen?