Verantwortung für das Prüfen von gemieteten Elektrogeräten
Ausgabe 2/2014
Wir sind Hersteller von Kopierern, die von uns verkauft und dann gegebenenfalls auch im Auftrag des Betreibers/Besitzers instandgesetzt werden. Derartige Geräte werden von uns aber auch vermietet.
Wer ist bei den vermieteten Geräten für die Wiederholungsprüfung zuständig?
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