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Leseranfrage

Verantwortung für das Prüfen von gemieteten Elektrogeräten

Ausgabe 2/2014

Wir sind Hersteller von Kopierern, die von uns verkauft und dann gegebenenfalls auch im Auftrag des Betreibers/Besitzers instandgesetzt werden. Derartige Geräte werden von uns aber auch vermietet.

Wer ist bei den vermieteten Geräten für die Wiederholungsprüfung zuständig?

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